Als Arbeitgeber haben Sie die gesetzliche Pflicht, die sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten. Während Sie die Grundbetreuung durch eine einfache Formel und vorgegebenen Faktoren berechnen können, ist die betriebsspezifische Betreuungszeit nicht mit einem Blick von außen auf das Unternehmen bestimmbar. So vergleichbar bestimmte Betriebe und Betriebsarten sind, so individuell sind sie gleichzeitig.
Bei der Berechnung der Betreuungszeit im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung müssen Sie selbst Hand anlegen: Sie müssen anhand eines vorgegebenen Katalogs von Aufgabenfeldern sowie von Auslöse- und Aufwandskriterien ermitteln und prüfen, welche Aufgaben im Betrieb erforderlich sind und welcher Personalaufwand zur Erfüllung dieser Betreuungsleistungen erforderlich ist. Anhand der Auslösekriterien ist zu entscheiden, ob ein Betreuungsbedarf in dem jeweiligen Aufgabenfeld vorhanden ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Alle Arbeitgeber müssen selbstständig die betriebsspezifischen Betreuungsleistungen ermitteln und auf dieser Grundlage den Einsatz von Sifas und Betriebsärzte und Betriebsärztinnen planen.
- Mit der Grundbetreuung allein können Sie den allgemeinen Betreuungsbedarf, also die Gesamtbetreuung, für Ihr Unternehmen nicht festlegen.Vielmehr wird die Grundbetreuung immer durch die betriebsspezifische Betreuung ergänzt.
- Arbeitgeber müssen nach der DGUV V2 für jedes Aufgabenfeld anhand von Auslösekriterien prüfen, ob dieses für Ihren Betrieb „relevant“ ist. Mit anderen Worten, ob in diesem Aufgabenfeld Betreuungsbedarf besteht.
- Diese Prüfung muss regelmäßig erfolgen, insbesondere nach wesentlichen Änderungen im Betrieb.
- Im Gegensatz zur Berechnung der Einsatzzeiten im Rahmen der Grundbetreuung gibt es keine Formel bei dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung.
- Es hat sich allerdings eine Einsatzzeitempfehlung für Betriebsärzte und Betriebsärztinnen von 0,05 Stunden pro Jahr je Beschäftigtem und für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit ein regelmäßiger Anteil von 0,2 Stunden pro Jahr je Beschäftigtem bewährt.
Definition
Im Gegensatz zur betriebsspezifischen Betreuung können für die Grundbetreuung die Einsatzzeiten mit wenigen Angaben genau berechnet werden.
Einsatzzeitenrechner nach DGUV V2
Damit allein können Sie aber den allgemeinen Betreuungsbedarf, also die Gesamtbetreuung, für Ihr Unternehmen nicht festlegen. Vielmehr wird die Grundbetreuung durch die betriebsspezifische Betreuung ergänzt.
Gesamtbetreuung nicht ohne betriebsspezifische Betreuung
Durch die einheitlichen Vorgaben für die Grundbetreuung wird zwar sichergestellt, dass alle Unternehmen die gleichen Sicherheitsstandards einhalten müssen, was zu einer sicheren Kalkulierbarkeit der Einsatzzeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte und Betriebsärztinnen führt. Doch so vergleichbar bestimmte Betriebe und Betriebsarten sind, so individuell sind sie gleichzeitig.
Diesen individuellen Erfordernissen der jeweiligen Betriebe trägt die betriebsspezifische Betreuung Rechnung. Die betriebsspezifischen Betreuungsleistungen und der Betreuungsumfang müssen durch Arbeitgeber in jedem einzelnen Betrieb ermittelt und festgelegt werden. Daher ist eine pauschale Festlegung von Einsatzzeiten in Abgrenzung zur Grundbetreuung für diesen Teil der Betreuung nicht möglich.
Warum die Grundbetreuung allein nicht ausreicht
Die betriebsspezifische Betreuung bietet Unternehmen eine Vielzahl von Vorteilen, die weit über die reine Erfüllung gesetzlicher Vorgaben hinausgehen. Einer der Hauptvorteile liegt in der Möglichkeit, Schutzmaßnahmen gezielt an die spezifischen Risiken und Bedürfnisse des Unternehmens anzupassen. Dies führt zu einer deutlich höheren Effizienz im Umgang mit Sicherheits- und Gesundheitsfragen. Anstatt sich auf allgemeine Standardlösungen zu verlassen, können Unternehmen maßgeschneiderte Konzepte entwickeln, die genau dort ansetzen, wo der größte Handlungsbedarf besteht.
Die betriebsspezifische Betreuung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Gesundheit der Beschäftigten. Ein zentraler Aspekt dabei sind die Programme und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, die im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung entwickelt und umgesetzt werden. Diese gezielten Gesundheitsförderungsmaßnahmen gehen weit über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus und können das Wohlbefinden der Mitarbeiter signifikant verbessern. Sie berücksichtigen die spezifischen Belastungen und Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes und bieten maßgeschneiderte Lösungen, die genau dort ansetzen, wo der größte Bedarf besteht.
Unternehmerpflicht
Es liegt jedoch in der Verantwortung von Unternehmern, eine geeignete und wirksame betriebsspezifische Betreuung sicherzustellen. Dies bedeutet, dass sie nicht nur die notwendigen Ressourcen bereitstellen, sondern auch aktiv an der Gestaltung und Umsetzung der Betreuung mitwirken müssen. Zudem sind sie verpflichtet, alle Maßnahmen zur betriebsspezifischen Betreuung zu dokumentieren und überprüfbar zu machen. Dies dient nicht nur der rechtlichen Absicherung, sondern auch als Grundlage für kontinuierliche Verbesserungen im Arbeitsschutz.
Umfang und Inhalte der betriebsspezifischen Betreuung
Der Umfang und die Inhalte der betriebsspezifischen Betreuung sind so vielfältig wie die Unternehmen selbst. Sie orientieren sich stets an den aktuellen Gefährdungen und Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes. Regelmäßige Überprüfungen und gegebenenfalls Anpassungen des Betreuungsumfangs sind daher unerlässlich, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben und optimal auf die Herausforderungen des Arbeitsschutzes reagieren zu können.
Die Ermittlung des Betreuungsbedarfs folgt einem strukturierten Prozess, der im Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 detailliert beschrieben ist. Kern dieses Prozesses ist die Prüfung anhand von Auslösekriterien, die für jedes der 16 Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung durchgeführt wird.
Typische Aufgabenfelder
Die betriebsspezifische Betreuung umfasst eine Vielzahl von Aufgabenfeldern, die weit über die Grundbetreuung hinausgehen. Ein zentrales Element ist die Unterstützung bei der Erstellung und kontinuierlichen Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung. Eine qualitativ hochwertige Gefährdungsbeurteilung bildet das Fundament für alle weiteren Maßnahmen im Arbeitsschutz und erleichtert die Arbeit bei der betriebsspezifischen Betreuung erheblich. Darüber hinaus gehören arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu den regelmäßigen Aufgaben, die im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung durchgeführt werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind betriebliche Veränderungen, die oft eine Anpassung der Arbeitsschutzmaßnahmen erfordern. Dazu zählen beispielsweise die Beschaffung neuer Maschinen, grundlegende Umbaumaßnahmen oder die Einführung neuer Stoffe und Materialien. Die betriebsspezifische Betreuung passt sich dynamisch an diese Entwicklungen an und berücksichtigt dabei stets den aktuellen Stand von Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen. Auch die Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie die Anpassung an neue gesetzliche Vorschriften fallen in den Aufgabenbereich der betriebsspezifischen Betreuung.
Einsatzzeitberechnung
Da die betriebsspezifische Betreuung den individuellen Erfordernissen des jeweiligen Betriebes Rechnung trägt, ist eine pauschale Festlegung von Einsatzzeiten für diesen Teil der Betreuung nicht möglich. Die Betreuungsleistungen und der Betreuungsumfang müssen vielmehr in jedem einzelnen Betrieb ermittelt und festgelegt werden.
Wie genau die Einsatzzeiten im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung zu berechnen sind, beschreibt die DGUV Vorschrift 2 in ihrem Anhang 4. Dort ist ein Verfahren beschrieben, das für jedes Aufgabenfeld eine Reihe von Auslösekriterien enthält. Sobald mindestens ein Auslösekriterium erfüllt ist, ist das Aufgabenfeld für den Betrieb relevant. In einem zweiten Schritt werden dann die Betreuungsleistungen und der Personalaufwand, also der zeitliche Umfang der Betreuung, ermittelt.
Im Gegensatz zur Berechnung der Einsatzzeiten im Rahmen der Grundbetreuung gibt es keine Formel bei dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Es hat sich allerdings eine Einsatzzeitempfehlung für Betriebsärzte und Betriebsärztinnen von 0,05 Stunden pro Jahr je Beschäftigtem und für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit ein regelmäßiger Anteil von 0,2 Stunden pro Jahr je Beschäftigtem bewährt.
Hilfe bei betriebsspezifischer Einsatzzeit
Anstelle von pauschal vorgegebenen Einsatzzeiten wie bei der Grundbetreuung bestimmen Sie den Betreuungsumfang im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung bedarfsorientiert. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Ermittlung des Bedarfs und des Umfangs in Ihrem Unternehmen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?
Die Grundbetreuung bietet standardisierte Basisleistungen für alle Betriebe, während die betriebsspezifische Betreuung individuell auf die Bedürfnisse eines bestimmten Unternehmens zugeschnitten ist. Sie richtet sich nach den spezifischen Gefährdungen vor Ort.
Wie wird der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung festgelegt?
Der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung wird anhand von Auslösekriterien für jedes Aufgabenfeld gemäß Anhang 4 der DGUV Vorschrift 2 festgelegt. Es ist die Verantwortung des Unternehmers, den Bedarf regelmäßig zu überprüfen und bei wesentlichen Änderungen anzupassen.
Welche Pflichten habe ich als Unternehmer:in im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung?
Unternehmer haben die Pflicht, eine geeignete Betreuung zu gewährleisten, Betreuungsbedarf zu prüfen, Maßnahmen zu dokumentieren und Schulungen sowie Unterweisungen durchzuführen, um die betriebsspezifische Betreuung zu gewährleisten.