Betriebsmittelprüfung ist ein Begriff, der Ihnen geläufig sein mag, doch welches Verfahren steckt genau hinter dem Begriff „Betriebsmittelprüfung“ und was ist der „E-Check“? Welche spezifischen gesetzlichen Grundlagen sind hier relevant? Diesen und vielen weiteren Fragen widmen wir uns in dem folgenden Artikel. Unsere Zielsetzung ist es, Ihnen einen klaren und präzisen Überblick über dieses essenzielle Thema zu geben, untermauert mit konkreten Fakten und Beispielen aus dem Berufsalltag.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Betriebsmittelprüfungen sind ein wichtiger Bestandteil des Gesundheits- und Sicherheitsmanagements am Arbeitsplatz.
- Sie tragen dazu bei, Unfälle und Verletzungen zu verhindern, die durch fehlerhafte oder unsichere Betriebsmittel verursacht werden könnten.
- Regelmäßige Prüfungen und Wartungen erhöhen die Lebensdauer und Effizienz der Betriebsmittel, was langfristig die Betriebskosten reduziert.
- Die Betriebsmittelprüfung wird ausschließlich von Elektrofachkräften durchgeführt.
- Die Betriebsmittelprüfung ist auch unter dem Begriff „E-Check“ geläufig.
- In welchen Abständen ein Betriebsmittel zu prüfen ist, hängt davon ab, ob die Betriebsmittel und Anlagen ortsfesten, ortsveränderlichen, stationären oder nicht stationären sind.
Betriebsmittelprüfung – eine Definition
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Arbeitgeber:innen Gefahren beurteilen, die bei der Nutzung von Arbeitsmitteln entstehen können und passende Schutzmaßnahmen entwickeln. Dieses Verfahren ist die sogenannte Betriebsmittelprüfung, auch E-Check genannt.
Prüfungsgegenstand sind alle Objekte, die entweder vollständig oder teilweise elektrisch betrieben werden oder zur Übertragung, Verteilung und Verarbeitung von Informationen dienen. Daneben müssen auch Schutz- und Hilfsmittel regelmäßig geprüft werden, insofern diese gewisse Anforderungen erfüllen müssen, damit die Sicherheit der elektrischen Betriebsmittel sichergestellt ist. Dazu gehören Arbeitsmittel, wie Sicherheitsbeleuchtungen, Notausschalter oder automatisch abdunkelnde Schweißbrillen
Schließlich werden bei der Betriebsmittelprüfung auch Zusammenschlüsse aus mehreren elektrischen Betriebsmitteln geprüft. Das sind die sogenannten elektrischen Anlagen.
Gesetzliche Anforderungen an die Betriebsmittelprüfung
Die DGUV Vorschrift 3
Wie und ob eine Prüfung der Betriebsmittel zu erfolgen hat, richtet sich nach der DGUV Vorschrift 3. Die Abkürzung DGUV steht dabei für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die Regeln der DGUV Vorschrift 3 sind für alle Unternehmen und ihre Mitarbeiter:innen verbindlich.
Das Regelungswerk gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und ebenfalls für Arbeiten, die in unmittelbarer Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ausgeführt werden.
Die VDE-Bestimmungen
Für die konkrete Ausgestaltung der Betriebsmittelprüfung verweist die DGUV Vorschrift 3 auf die VDE-Bestimmungen. Dabei handelt es sich um allgemein anerkannte Regeln der Technik, die vom Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE), erlassen werden. So enthält etwa die DIN VDE 0100-600 konkrete Anforderungen bei Erstprüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln.
Die Normen sind bei der Planung, der Auswahl und bei der Einrichtung von allen elektrischen Niederspannungsanlagen einzuhalten. Niederspannungsanlagen arbeiten dabei mit einer elektrischen Spannung bis zu 1.500 Volt. Das bedeutet, dass wirklich alle elektrischen Geräte, von der Bohrmaschine über die Kaffeemaschine bis zum Telefon, durch die Betriebsmittelprüfung müssen.
Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Schließlich sind noch die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zu beachten. Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene für die Verwendung von Betriebsmitteln wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit festgelegt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Ablauf einer Betriebsmittelprüfung
Schritt 1 – Vorbereitung
Prüfpersonen ermitteln
Unternehmer:innen oder Arbeitgeber:innen tragen die übergeordnete Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und der Betriebsmittel. Zur Durchführung einer Betriebsmittelprüfung ist der Einsatz von Spezialist:innen empfehlenswert. Diese sogenannten Elektrofachkräfte sind unabhängig von der Geschäftsleitung und tragen fachliche sowie unternehmerische Verantwortung im elektrotechnischen Bereich.
Wer Elektrofachkraft ist
Eine Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3 ist, wer aufgrund seiner
- fachlichen Ausbildung,
- Kenntnisse und Erfahrungen
- sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen
- und mögliche Gefahren erkennen kann.
Nachweis durch Abschluss- und Qualifikationsnachweise
Die Prüfperson kann also Elektrofachkraft oder eine unter Aufsicht dieser tätigen Person sein. Beide müssen mit der Durchführung der Prüfungen, den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln vertraut sein. Unternehmen haben dabei sicherzustellen, dass die Prüfperson über ausreichende Kenntnisse verfügt, insbesondere um entstehende Gefahren erkennen zu können. Dies können Unternehmer:innen durch die Vorlage von etwaigen Abschluss- und Qualifikationsnachweisen erreichen.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, gilt die Prüfperson als ungeeignet und die durch sie durchgeführte Betriebsmittelprüfung ist ungültig.
Prüfungen gemeinsam mit der Elektrofachkraft vorbereiten
Das A und O einer erfolgreichen Betriebsmittelprüfung ist ihre Vorbereitung. Im Rahmen einer Vorabuntersuchung werden der Prüfungsumfang und die -dauer festgelegt. Wichtig ist diese Feststellung besonders im Hinblick auf den Betriebsablauf. Um einen möglichst störungsfreien und effizienten Ablauf der Betriebsmittelprüfung zu garantieren, müssen Prüfungen frühzeitig angemeldet werden, sodass die betroffenen Anlagen und Arbeitsmittel zugänglich gemacht können.
Vor der Prüfung sollte eine Bestandsaufnahme erfolgen. Diese umfasst die Überprüfung der Anlagen auf Zugänglichkeit, äußerliche Mängel, Defekte und Installationsfehler sowie unsachgemäße Verwendung. Somit kann gewährleistet werden, dass alle betroffenen Geräte der Prüfung unterzogen werden.
Schritt 2 – Durchführung
Im nächsten Schritt kommt es zur praktischen Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Nach einer ersten Besichtigung und Feststellung augenscheinlicher Mängel, wird durch das Messen mithilfe von geeigneten Mess- und Prüfgeräten überprüft, ob die festgelegten sicherheitstechnischen Grenzwerte eingehalten und die Messergebnisse für die betroffene Anlage oder das Betriebsmittel typisch sind. Schließlich werden in einem Probedurchlauf Sicherheitsfunktionen, insbesondere Melde- und Kontrollleuchten, Befehlsgeräte und Schutzeinrichtungen überprüft.
Schritt 3 – Bewertung
Die Prüfperson fertigt im Anschluss an die Betriebsmittelprüfung ein Gutachten mit einer abschließenden Bewertung der Prüfung sowie Handlungsempfehlungen an. Diese wird den Unternehmer:innen vorgelegt und dient als Grundlage zur Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls der Anpassung der Prüffristen sowie der Nachrüstung, Mängelbeseitigung oder im Ernstfall der Stilllegung.
Schritt 4 – Maßnahmen ergreifen
Nach Abschluss der Betriebsmittelprüfung ist die Elektrofachkraft verantwortlich dafür, dass alle sicherheitstechnischen und gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und Mängel behoben werden.
Nach dem Nichtbestehen einer Prüfung müssen die festgestellten Mängel beseitigt und danach eine erneute Prüfung durchgeführt werden.
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Häufigkeit der Prüfung
In welchen Abständen ein Betriebsmittel zu prüfen ist, hängt von mehreren Kriterien ab. Zuerst einmal unterscheiden die Vorschriften 3 und 4 zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterschieden. Hinzu kommt die Abgrenzung zwischen stationären und nicht stationären Anlagen.
Die Prüfintervalle richten sich nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Dabei sind unter anderem Kriterien, wie Herstellerhinweise, Verwendungsdauer und -häufigkeit, Witterungs- und Umwelteinflüsse oder auch die Qualifikation und Erfahrung der Benutzer:innen ausschlaggebend.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebs bewegt oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Dazu gehören Geräte mit Stecker, wie
- Kaffeemaschinen,
- Computer,
- Drucker sowie
- Elektrowerkzeuge, wie Bohrer, Schrauber und Schleifer.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder solche, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie bewegt werden können.
Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden, so etwa Steckdosen oder Beleuchtungsanlagen.
Stationäre Anlagen
Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind. So etwa Installationen in
- Gebäuden,
- Baustellenwagen,
- Containern und
- auf Fahrzeugen.
Nicht stationäre Anlagen
Nicht stationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie abgebaut und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden. Hierzu gehören unter anderem Anlagen auf Bau- und Montagestellen sowie fliegende Bauten.
Prüfintervalle festlegen
Nach einer Erstprüfung bei ortsfesten und (nicht-)stationären Betriebsmitteln variieren die Prüfungsintervalle für Wiederholungsprüfungen zwischen täglich und alle vier Jahre.
Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln kommt es bei der Berechnung der Prüffristen auf den jeweiligen Arbeitsbereich an. Hier reichen die Richtwerte von sechs und zwölf Monaten hin zu vierundzwanzig Monaten für die Wiederholungsprüfungen.
Die dargestellten Richtwerte gelten für durchschnittliche Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Sie dienen lediglich der Orientierung. In jedem einzelnen Betrieb müssen daher die individuellen Umstände und Gegebenheiten bei der Berechnung der Prüffristen berücksichtigt werden. Eine Übernahme der Fristen ohne Berücksichtigung der eigenen betrieblichen Situation kann bei zu langen Prüffristen dazu führen, dass gefährliche Mängel nicht rechtzeitig festgestellt werden.
Der Nutzen einer regelmäßigen Betriebsmittelprüfung
Ohne die Betriebsmittelprüfung beziehungsweise dem E-Check wäre die Gewährleistung der Sicherheit und reibungsloser Betriebsabläufe undenkbar. Sie garantiert, dass Betriebsmittel ordnungsgemäß funktionieren, von ihnen keine Gefahr für ihre Benutzer:innen ausgehen und sie den geltenden Gesetzen entsprechen.
In der Betriebswirtschaftslehre spielen Betriebsmittel eine entscheidende Rolle. Investitionen in Betriebsmittel führen zu einer Steigerung der technischen Effizienz und Produktionsqualität, was für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens von Bedeutung ist. Außerdem prägen Betriebsmittel den Grad der Spezialisierung, die Automatisierung sowie die Energieeffizienz in der Produktionstechnik und haben somit einen direkten Einfluss auf den Arbeitsablauf und die Bedingungen am Arbeitsplatz.
Ergreifen Sie die Initiative und tragen Sie dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicherer zu gestalten und gleichzeitig die Produktivität Ihres Unternehmens aufrechtzuerhalten.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Betriebsmittelprüfung?
Eine Betriebsmittelprüfung ist eine regelmäßige Überprüfung und Wartung aller elektrischen Geräte, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Wie oft müssen Betriebsmittel geprüft werden?
Elektrische Betriebsmittel und Anlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und in regelmäßigen Intervallen geprüft werden. Die genaue Häufigkeit kann in Abhängigkeit von einer Gefährdungsbeurteilung und den Entscheidungen einer Elektrofachkraft variieren.
Wer ist für die Durchführung der Betriebsmittelprüfung verantwortlich?
Arbeitgeber:innen tragen die übergeordnete Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der elektrischen Anlagen und deren Betriebsmittel. Eine qualifizierte Elektrofachkraft führt die Prüfung durch.
Was geschieht, wenn bei einer Prüfung Mängel festgestellt werden?
Nach dem Nichtbestehen einer Prüfung müssen die festgestellten Mängel beseitigt und danach eine erneute Prüfung durchgeführt werden.
Warum ist die Dokumentation bei der Prüfung so wichtig?
Die Dokumentation bei der Prüfung elektrischer Anlagen ist wichtig, um den rechtssicheren Betrieb zu gewährleisten und das Einhalten der anerkannten Regeln der Technik zu bescheinigen.