FAQ

Allgemeines FAQ

Was ist arbeitsschutz.jetzt und deren Mission?

Als das 1. Vergleichsportal für Arbeitsschutzanbieter überhaupt sind wir ein noch sehr junges Unternehmen mit viel frischem Wind. Dennoch revolutionieren wir mit unserer neuen Geschäftsidee den Markt für Arbeitsschutzanbieter.

Unser Herzensanliegen besteht darin, für Unternehmen in Deutschland den passenden Arbeitsschutzanbieter zu finden und diesen mit wertvollen Informationen rund um das Thema zur Seite zu stehen. Ganz nach unserem Motto „Vergleichen. Finden. Schützen.“ möchten wir die Suche nach geeigneten Arbeitsschutzanbietern für Unternehmen vereinfachen und dadurch die Arbeitswelt sicherer machen.

In erster Linie vermittelt die arbeitsschutz.jetzt Arbeitsschutzdienstleister an Unternehmen, die Beratung im Bereich Arbeitsschutz benötigen. Mit einigen dieser Anbieter ist arbeitsschutz.jetzt eine weitere tiefergehende Kooperation eingegangen. arbeitsschutz.jetzt übernimmt in dieser Art der Partnerschaft auch die Vertragsabwicklung sowie administrative Aufgaben für diese Anbieter. Das hat den Vorteil einer schnelleren Vertragsabwicklung, einer ganzheitlichen Betreuung sowie den dadurch ermöglichten alleinigen Fokus der Anbieter auf ihre Kernkompetenzen: den Arbeitsschutz. Somit werden Sie nach Vertragsabschluss mit einigen Anbietern weiterhin von der arbeitsschutz.jetzt kontaktiert.

Arbeitsschutz ist Vertrauenssache – und wir helfen Ihnen, den richtigen Partner zu finden. arbeitsschutz.jetzt bietet Ihnen eine professionelle Beratung im Rahmen eines Fachgesprächs und stellt Ihnen maßgeschneiderte Vergleichsangebote von drei geprüften Arbeitsschutzanbietern zusammen. So funktioniert’s:

  1. Beantworten Sie zwei einfache Fragen – damit wir Ihre Anforderungen genau verstehen.
  2. Wir wählen aus über 50 Fachkräften die passenden Anbieter für Ihre Bedürfnisse.
  3. Sie erhalten drei Vergleichsangebote, die Ihnen helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Kostenfrei, transparent und effizient: Sie entscheiden, wer Sie zukünftig im Arbeitsschutz betreut – wir liefern Ihnen die für Sie besten Optionen.

Auch wenn Sie einen Dienstleister für den Bereich Arbeitsschutz beauftragen, tragen immer noch Sie als Geschäftsführung Ihres Unternehmens die Verantwortung. Ihr Dienstleister ist lediglich ein Berater, der Ihnen hilft, arbeitsschutzrechtliche Gesetzeskonformität zu erreichen. Eine „Auslagerung“ der Verantwortung im Arbeitsschutz an die Sicherheitsfachkraft bzw. den Betriebsarzt ist ausgeschlossen und rechtlich nicht möglich.

Vertrags-FAQ

Wer ist mein Vertragspartner nach Abschluss?

Vertragspartner für Ihre Arbeitsschutzdienstleistungen ist immer der jeweilige Anbieter, für den Sie sich entschieden haben. Die arbeitsschutz.jetzt vermittelt dabei nur und übernimmt die Administration des Auftrags.

Eine korrekte Berechnung der Betreuungszeiten ist entscheidend für die Effizienz und Wirksamkeit des Gesundheits- und Sicherheitsmanagements in einem Unternehmen. Dabei wird zwischen der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung unterschieden.

Die Einsatzzeit setzt sich grundsätzlich aus drei verschiedenen Posten zusammen:

  • Operative Einsatzzeit: Die operativen Stunden umschließen Begehungen, Berichterstattungen, Beratung und Service (ggf. vor Ort oder remote), für den Aufwand von Recherchen sowie Vor- und Nachbereitung von Terminen.
  • Administrative Einsatzzeit: Der Anteil der administrativen Einsatzzeit beinhaltet die Korrespondenz, Arbeiten an Vorlagen, regelmäßige Qualitätskontrollen zur Verbesserung des Leistungsportfolios sowie Strategieplanung und sonstige Anfragen.
  • Fortbildungen: Dieser Bereich umfasst die interne Schulung und Weiterbildung der eingesetzten Mitarbeiter.

Die Aufteilung der gebuchten Einsatzstunden auf die genannten Posten ist abhängig von Ihrem gewählten Anbieter.

Die Kündigungsfristen sind abhängig von Ihrem gewählten Arbeitsschutzdienstleister und müssen dort erfragt werden.

Eine vorzeitige Kündigung ist abhängig von Ihrem gewählten Arbeitsschutzdienstleister und muss dort erfragt werden.

Unsere Arbeitsschutzdienstleister setzen alles daran, dass sie das gebuchte Stundenkontingent auch leisten dürfen. Der Vertragspartner (Kunde) befindet sich allerdings im Annahmeverzug, sollte dieser nicht auf die Kontaktversuche reagieren.

Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen dann zum Ende eines Vertragsintervalls (Vertragslaufzeit). Eine Übertragung in das folgende Vertragsintervall ist nur in gegenseitigem Einvernehmen möglich und bedarf der Schriftform.

Die Übertragung der Einsatzzeit in das neue Vertragsintervall ist abhängig vom jeweiligen Anbieter und muss dort erfragt werden.

Die Betreuung findet im Rahmen der verfügbaren Einsatzzeit und der gesetzlich definierten Unternehmer- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers statt.

Nimmt der Auftraggeber seine Unternehmer- und Mitwirkungspflichten nicht wahr (z. B. Terminierung, Zusammenarbeit, Benennung von Ansprechpartnern etc.), befindet er sich im Annahmeverzug!

Die Steuerung der Terminierung findet durch den Hauptansprechpartner des Auftraggebers (Kunde) statt.

Ja, in der Grundbetreuung gibt es verschiedene Mindestvertragslaufzeiten abhängig von Ihrem gewählten Vertragspartner. Für die betriebsspezifische Betreuung gibt es keine Mindestlaufzeiten. Für nähere Informationen empfehlen wir, Ihren Vertragspartner zu kontaktieren.

Arbeitsschutz-FAQ

Was genau ist die DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 definiert die Pflichten von Unternehmern zur Betreuung durch Betriebsärzte sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit. Neben der erforderlichen Fachkunde werden vor allem auch die Voraussetzungen für die Einsatzberechnung beschrieben. 

Die Grundbetreuung umfasst festgelegte Einsatzzeiten und Basisleistungen abhängig von der Betriebsart. Die betriebsspezifische Betreuung hingegen untersucht den individuellen Bedarf im Unternehmen und basiert auf der individuellen Risikosituation des Betriebs.

Im Rahmen der verfügbaren, sprich gebuchten, Einsatzzeit übernehmen oder unterstützen unsere Arbeitsschutzdienstleister unter anderem bei…

  • …der allgemeinen Beratung zum Thema Arbeitsschutz (keine Weisungsbefugnis).
  • …Begehungen, vor Ort oder Remote.
  • …der Arbeitsschutz-Organisation.
  • …der Betriebsanweisungen & der jährlichen Mitarbeiterunterweisung.
  • …der Erstellung von Protokollen sowie Jahresberichten.
  • …der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
  • …der Informationsbeschaffung und Aufklärung.
  • …der kollektiven arbeitsmedizinischen Beratung der Beschäftigten.
  • …der Vorbereitung, Durchführung, Moderation & Protokollierung der ASA-Sitzungen.

Merken Sie: In vielen Fällen ist die gebuchte Grundbetreuung für die Einhaltung der geltenden Gesetze nicht ausreichend. Ein Beispiel zur näheren Erläuterung: Hat der Kunde nur 5 Stunden in der Grundbetreuung gebucht, kann aber damit nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Bereich abdecken, reicht die gebuchte Einsatzzeit der Grundbetreuung nicht aus und es müssen Stunden in der betriebsspezifischen Betreuung nachgebucht werden.

Eine Begehung ist das Durchlaufen der Unternehmensgebäude durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dabei werden die Gefahren und Risiken im Unternehmen festgehalten. Anschließend erhalten Sie ein Begehungsprotokoll mit allen wichtigen Informationen wie dem Ort, einer Feststellung, der daraus entstehenden Gefahr und der empfohlenen Maßnahme.

Eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist ähnlich wie das Begehungsprotokoll, schließt aber nochmal eine Einschätzung der Gefahren und Risiken in Groß, Mittel und Klein durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein. Zusätzlich ist eine GBU themenbezogen wie beispielsweise auf den Bereich Büro, Mutterschutz, Dach, etc.

Bei einem Audit handelt es sich um eine Art übergeordneten Leitfaden, der alle Maßnahmen im Arbeitsschutz abbilden und Fragen klären soll, wie etwa, ob genügend Ersthelfer oder Brandschutzhelfer im Betrieb ausgebildet wurden. Die Handhabungen mit einem Audit können bei verschiedenen Anbietern jedoch unterschiedlich sein, weshalb bei der jeweiligen Fachkraft für Arbeitssicherheit nochmals nachgefragt werden sollte.

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter! Finden Sie hier keine Antworten, oder sind diese für Ihr Anliegen ungenügend, stehen wir Ihnen natürlich auch telefonisch unter der 069 99 99 87 677 zur Verfügung.

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