Arbeitgeber:innen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für eine geeignete Arbeitsorganisation zu sorgen. Dazu gehört auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Sie unterstützt Arbeitgeber:innen mit ihrer Fachkenntnis und unterstützt bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes. Wird keine Sifa bestellt, kann es bei Schadensfällen zur persönlichen Haftung kommen.
Um die wichtigste Frage vorab zu klären: Ja, jede Arbeitgeber:in ist verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber:innen gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz Sifa, zu bestellen.
- Von dieser grundsätzlichen Bestellpflicht gibt es zwei Ausnahmen: Erstens kann in kleineren Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen auf die Bestellung der Sifa verzichtet werden (sog. Unternehmermodell); zweitens wenn die Berufsgenossenschaft eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat.
- Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kann viele Vorteile für Ihr Unternehmen bringen. Sie trägt zu einer verbesserten Arbeitsplatzsicherheit bei und hilft, Arbeitsunfälle und chronische Erkrankungen zu reduzieren.
- Bei Nichtbestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit drohen dem Unternehmen empfindliche Strafen.
Gesetzliche Grundlagen
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 bilden die gesetzliche Grundlage für die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen in Deutschland. Diese Gesetze konkretisieren die Anforderungen an die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen und beschreiben die Aufgaben, Qualifikationen und den Betreuungsumfang der Fachkräfte für Arbeitssicherheit aufgrund der gesetzlichen Vorgaben.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Von dieser grundsätzlichen Bestellpflicht gibt es Ausnahmen. So kann in kleineren Unternehmen mit weniger als fünfzig Mitarbeiter:innen auf die Bestellung der Sifa verzichtet werden, wenn kein hohes Gefährdungspotenzial besteht (sogenanntes Unternehmermodell). In diesen Fällen liegt die Informationspflicht über bestehende Gefahrenquellen sowie die Pflicht zur Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter:innen bei den Arbeitgeber:innen.
Eine weitere Ausnahme kann durch die Berufsgenossenschaft genehmigt werden. Sie kann eigene Regelungen treffen, die eine alternative Absicherung der Arbeitssicherheit ohne die Fachkraft für Arbeitssicherheit ermöglichen.
Das Unternehmermodell
Das Unternehmermodell ist eine Ausnahme zur grundsätzlichen Bestellpflicht einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dabei handelt es sich um eine Form der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, bei der Unternehmer:innen selbst einen Teil der Aufgaben übernehmen.
Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen
Das Unternehmermodell besteht aus Motivations-, Informations- sowie Fortbildungsmaßnahmen und der Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Betreuung.
Die Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen erzeugen bei den Unternehmer:innen ein Problembewusstsein für den Arbeitsschutz und versetzen ihn in die Lage, den individuellen betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Beratungsbedarf zu identifizieren.
Hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Motivations- und Informationsmaßnahmen gelten die Festlegungen der jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger. Um die in der Arbeitswelt vorhandenen unterschiedlichen Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit berücksichtigen zu können, wurden drei Betreuungsgruppen eingeführt. Hieraus wiederum ergeben sich konkrete Anforderungen an die Umsetzung der Motivations- und Informationsmaßnahmen sowie an die Zeitintervalle für die erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen.
Umfang der externen Betreuung
Eine weitere Komponente des Unternehmermodells besteht in der bedarfsorientierten Betreuung im Betrieb. Als Grundlage für die Bedarfsermittlung dient die Gefährdungsbeurteilung. Ergänzend werden branchenspezifische Beratungsanlässe definiert. Arbeitgeber:innen entscheiden allein über das Ausmaß der externen Betreuung.
Nachweispflicht
Die Beschäftigten sind ebenfalls über das gewählte Betreuungsmodell und die Zuständigkeiten für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Fragen zu informieren. Die Betriebe müssen Unterlagen bereithalten, die die Teilnahme des Unternehmers oder der Unternehmerin an Motivations- und Informationsangeboten belegen. Zudem sollten aktuelle Aufzeichnungen über die durchgeführte Gefährdungsbeurteilung, die Inanspruchnahme externer bedarfsorientierter Betreuung sowie Berichte von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit über ihre geleistete Arbeit aufbewahrt und den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden können.
Vorteile bei Bestellung einer Sifa
Die Einstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet verschiedene Vorteile. Sie unterstützt Sie als Arbeitgeber:in bei der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Sie ermöglicht die präventive Planung und Gestaltung von Arbeitsprozessen, wodurch potenzielle Gefährdungen frühzeitig erkannt und zusätzliche Kosten durch aufwendige Nachbesserungen vermieden werden können.
Außerdem schafft eine Sifa ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, das die Effektivität und Effizienz der Mitarbeiter:innen steigert. Sie hilft, Arbeitsunfälle und chronische Erkrankungen zu reduzieren, was den betriebswirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens steigern kann.
Gefährdungsbeurteilung und Prävention
Eine der wichtigsten Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die Gefährdungsbeurteilung und die Prävention. Die Verantwortung für die sachgerechte Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen liegt bei den Arbeitgeber:innen, die fachkundige Personen wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Unterstützung heranziehen kann.
Bei der Gefährdungsbeurteilung werden sowohl physische als auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz analysiert, mit Beratung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Gefährdungsbeurteilung sollte stets auf den neuesten Erkenntnissen basieren und den aktuellen Zustand der Arbeitsstätte und der Arbeitsmittel berücksichtigen.
Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit
Ein weiterer Vorteil ist die Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit. Durch die Einführung von standardisierten Sicherheitsverfahren und die korrekte Kennzeichnung von Gefahrenbereichen kann das Risiko von Arbeitsunfällen reduziert werden.
Regelmäßige Sicherheitsschulungen tragen dazu bei, dass Mitarbeiter:innen potenzielle Risiken erkennen und diese vermeiden können.
Reduzierung von Arbeitsunfällen und Fehlzeiten
Eine Sifa kann auch dazu beitragen, Arbeitsunfälle und Fehlzeiten zu reduzieren. Durch ihre präventive Arbeit können Zusatzkosten für das Unternehmen vermieden werden, da potenzielle Gefährdungen rechtzeitig erkannt und behoben werden.
Anforderungen an eine Sifa
Wenn Sie darüber nachdenken, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen zu bestimmen oder einzustellen, fragen Sie sich vielleicht, welche Qualifikationen und Fähigkeiten diese Person mitbringen sollte. Was sind die Anforderungen an die Ausbildung und welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?
Qualifikation und Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die berufliche Qualifikation als Ingenieur:in, Techniker:in oder Meister:in sowie eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in diesem Beruf sind Voraussetzungen, um sich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit zu qualifizieren. Die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit können in speziellen, von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung angebotenen Lehrgängen erworben werden.
Zugangsvoraussetzungen
Um als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt zu werden, muss die Person die Berufsbezeichnung Ingenieur:in führen oder eine Prüfung als staatlich anerkannte Techniker:in oder Meister:in erfolgreich absolviert haben. Dies stellt sicher, dass Arbeitgeber:innen von qualifizierten Fachleuten betreut werden.
Zusätzlich ist eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im entsprechenden Beruf erforderlich.
Inhalte und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist umfassend und beinhaltet eine Mischung aus theoretischen und praktischen Elementen. Sie gliedert sich in fünf Präsenzphasen und drei Selbstlernphasen und erfordert das Bestehen von vier Lernerfolgskontrollen.
Die Inhalte der Ausbildung setzen sich zusammen aus vier Lernfeldern, die Seminarphasen, selbstorganisierte Lernzeit und eine betriebliche Erprobung beinhalten.
Haftung bei Unfällen ohne bereitgestellte Sifa
Obwohl die Bereitstellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben ist, entscheiden sich manche Unternehmen dennoch dagegen. Doch dieses Vorgehen kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben. Wird keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bereitgestellt, können empfindlich hohe Geldbußen fällig werden. Zudem haften Geschäftsführer:innen bei einem Unfall persönlich, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen.
Sie haben noch keine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Unabhängig von der Größe eines Unternehmens ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Sifa zu bestellen. In unserem Vergleichportal finden Sie mehrere führende Dienstleister:innen, die Sie bei der Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen.
Häufig gestellte Fragen
Was macht die Sifa in meinem Unternehmen?
Die Hauptaufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit umfassen die Beratung und Unterstützung in Fragen der Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und menschengerechter Arbeitsgestaltung.
Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit immer Pflicht?
Arbeitgeber:innen sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen für Unternehmen mit geringem Gefährdungspotenzial oder für kleine Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter:innen
Was passiert, wenn ich als Arbeitgeber:in keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestelle?
Wenn kein Sifa bereitgestellt wird, können hohe Geldbußen fällig werden. Außerdem haften Geschäftsführer:innen bei einem Unfall persönlich, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen.