Ein sicherer Arbeitsplatz ist nicht nur ein Resultat guter Vorschriften, sondern insbesondere auch das Werk des engagierten Fachpersonals. Zum Fachpersonal gehören auch die Sicherheitsbeauftragten. Aber was genau macht diese Rolle aus? In diesem Artikel werden wir gesetzliche Aspekte, Verantwortlichkeiten und den unschätzbaren Wert, den Sicherheitsbeauftragte Ihrem Unternehmen bringen, erkunden.
Die Sicherheitsbeauftragten: Alles was Sie wissen müssen
- Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter:innen, die sich neben ihrer Haupttätigkeit im Unternehmen freiwiilig für Arbeits- und Gesundheitsschutz engagieren. Sie identifizieren Risiken, fördern sicheres Verhalten und agieren als Bindeglied zwischen Belegschaft und Führungsebene.
- Sie ergänzen die Arbeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzt:innen und sind keine Vorgesetzten, sondern Kolleg:innen, die auf Augenhöhe kommunizieren.
- Sicherheitsbeauftragte überwachen die Einhaltung von Schutzmaßnahmen, melden Mängel und sensibilisieren für Arbeitssicherheit.
- Arbeitgeber:innen sind laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten zu benennen.
- Die Auswahl basiert auf Fach- und Ortskenntnis sowie sozialen Kompetenzen. Die Anzahl richtet sich nach Betriebsgröße und Risikopotenzial.
Definition
Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter:innen, die neben ihrer Haupttätigkeit in Ihrem Betrieb zusätzlich bei der Durchführung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen unterstützen. Sie gelten als Expert:innen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen, da sie durch ihre Orts-, Fach- und Sachkenntnisse wie niemand anderes in ihrem Arbeitsbereich Risiken erkennen und entsprechend darauf reagieren können.
Sicherheitsbeauftragte sind ausschließlich ehrenamtlich tätig und bilden die Brücke zwischen ihren Kolleg:innen und den Vorgesetzten. Durch ihr kollegiales Einwirken, Ausdauer und Geduld bewirken sie ein sicherheitsgerechtes Verhalten aller im Betrieb beteiligten Personen.
Abgrenzung zu anderem Fachpersonal
Die zum Sicherheitsbeauftragten ernannten Mitarbeiter:innen sind ausschließlich freiwillig und unentgeltlich tätig und können die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzt:innen nicht ersetzen.
Sicherheitsbeauftragte tragen nicht mehr Verantwortung als jede andere im Betrieb beschäftigte Person, was aber nicht heißt, dass ihnen Teamarbeit ein Fremdwort ist. Ganz im Gegenteil: Eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Akteur:innen der Arbeitssicherheit ist unerlässlich. Gemeinsam tragen alle dazu bei, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten
Gesetzliche Grundlagen
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die DGUV Vorschrift 1 beinhalten allgemeine Regelungen über Rechte und Pflichten der im Betrieb beschäftigten Personen, einschließlich der Sicherheitsbeauftragten.
Sicherheitsbeauftragte sind wie alle im Betrieb beschäftigten Personen verpflichtet, für ihre Sicherheit und Gesundheit, aber auch für die diejenigen Personen, die von ihren Handlungen bei der Arbeit betroffen sind, bei der Arbeit Sorge zu tragen. Sie haben insbesondere Maschinen, Geräte, Werkzeuge und sonstige Arbeitsmittel ordnungsgemäß zu verwenden. Gefahren und Mängel müssen unverzüglich beseitigt und/oder den Arbeitgeber:innen gemeldet werden.
Sicherheitsbeauftragte entlasten Arbeitgeber:innen
Sicherheitsbeauftragte haben die Unternehmer:innen bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen. Speziell bedeutet das: Sicherheitsbeauftragte müssen sich überzeugen, ob die vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen vorhanden sind und ordnungsgemäß benutzt werden. Zudem müssen sie auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen.
Sobald Sicherheitsbeauftragte feststellen, dass arbeitsschutzrechtliche Vorschriften und Vorgaben nicht eingehalten werden, Schutzvorrichtungen fehlen oder sonstige Mängel gegeben sind, melden sie diese Defizite regelmäßig ihren Arbeitgeber:innen. Bei der Mängelanzeige können sie mit Unterstützung ausgebildeter Mitarbeiter:innen auch bereits Lösungsansätze mitliefern.
Stellt ein Sicherheitsbeauftragter oder eine Sicherheitsbeauftragte fest, dass Kolleg:innen Schutzeinrichtungen nicht ordnungsgemäß bedienen, benutzen oder sich anderweitig sicherheitswidrig verhalten, gehört es zu den Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten, ihre Kolleg:innen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam zu machen. Denn niemand kennt die Gefahren am Arbeitsplatz oder die Stärken und Schwächen der Kolleg:innen so gut wie!
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Auswahl und Anzahl
Damit Sicherheitsbeauftragte effektiv tätig werden können, bedarf es der Berücksichtigung verschiedener Kriterien:
Bestellpflicht von Arbeitgeber:innen
In Ergänzung zu den allgemeinen Pflichten aller Mitarbeiter:innen, hat der Gesetzgeber in § 22 SGB VII bestimmt, dass in Unternehmen mit mehr als 20 beschäftigten Personen, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind.
Sicherheitsbeauftragte werden in Abstimmung mit dem Personalrat bestellt. Eine mündliche Ernennung reicht. Regelmäßig erfolgt aber eine Bestellung durch eine Ernennungsurkunde oder ähnliches Schriftstück, das beispielhaft Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten enthält und den besonderen Dank für die Unterstützung im Bereich der Arbeitssicherheit zum Ausdruck bringt.
Auswahl der Sicherheitsbeauftragten
Geeignet sind zunächst solche Mitarbeiter:innen, die ihr Interesse an der Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter bekundet haben. Außerdem sollten ihnen die in ihrem Arbeitsbereich vorkommenden Aufgaben, Arbeitsmittel sowie rechtlichen Vorgaben bekannt sein.
Natürlich können nur Mitarbeiter:innen zu Sicherheitsbeauftragten auserwählt werden, wenn sie weder Arbeitgeber:innen noch Vorgesetzte sind. Hintergrund ist, dass sie ihren Kolleg:innen gleichberechtigt auf Augenhöhe begegnen sollen. Insofern sind Personen geeignet, die im Kreise ihrer Kolleg:innen fachlich und persönlich anerkannt sind.
Schließlich spielen auch soziale Kompetenzen in Form von Soft Skills bei der Auswahl der Sicherheitsbeauftragten eine Rolle. Potenzielle Kandidat:innen sollten Eigenschaften, wie Kommunikations- und Teamfähigkeiten, Belastbarkeit, Flexibilität und Entwicklungs- sowie Problemlösungsfähigkeiten, mitbringen.
Notwendige Anzahl an Sicherheitsbeauftragten
Die Mindestanzahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten legt der Unternehmer oder die Unternehmerin anhand der DGUV Vorschrift 1 fest. Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind folgende:
- Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Räumliche, zeitliche und fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu ihren Kolleg:innen
- Anzahl der Beschäftigten im Betrieb insgesamt
Die einzelnen Kriterien werden in der DGUV Regel 100-001 „Grundsätze und Prävention“ im Kapitel 4.2.1 näher erläutert. Bei diesem Dokument handelt es sich um Erläuterungen der Vorschriftensammlung DGUV Vorschrift 1.
Qualifizierung und Weiterbildung
Damit Sicherheitsbeauftragte die Arbeitsschutzorganisation optimal mitgestalten können, ist erforderlich, dass sie hinreichend qualifiziert sind. Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen erlaubt es den Sicherheitsbeauftragten, effektiv an der Arbeitsschutzorganisation mitwirken zu können.
Wie häufig Fortbildungsmaßnahmen stattzufinden haben, richtet sich individuell nach der Größe eines Betriebs oder Unternehmens, der Anzahl der eingesetzten Sicherheitsbeauftragten und dem Gefährdungspotenzial. In der Praxis haben sich Fortbildungen in einem zeitlichen Abstand von drei bis 5 Jahren als Erfolg versprechend erwiesen.
Ausbildungs- und Fortbildungsziele sind im Einzelnen:
- Das Kennenlernen innen- und außerbetrieblicher Abläufe.
- Selbstbewusstsein und Fähigkeiten entwickeln, um Kolleg:innen auf potenzielle Gefährdungen am Arbeitsplatz hinweisen zu können und sie für eine Mitarbeit an der Arbeitssicherheit sowie dem Gesundheitsschutz im Betrieb zu sensibilisieren.
- Sicherheitsbeauftragte werden mit der Arbeitsschutzorganisation vertraut und lernen ihre Ansprechpartner:innen kennen.
Sicherheitsbeauftragte als Unterstützung im Unternehmen
Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen optimal organisieren zu können, braucht es mehr als das Engagement von Arbeitgeber:innen. Es bedarf vielmehr der Zusammenarbeit einer Vielzahl von Akteur:innen. In diesem Geflecht von verschiedenen Beteiligten spielt der Einsatz von Sicherheitsbeauftragten eine entscheidende Rolle.
Als Multiplikator:innen bilden sie die Brücke zwischen Arbeitgeber:innen und den Kolleg:innen. Einerseits stammen sie selbst aus der Belegschaft, andererseits können sie durch eigenes Handeln auf potenzielle Gefahren und sicherheitsgerechtes Verhalten hinweisen und hinwirken. Sicherheitsbeauftragte haben eine Vorbildfunktion, denn sie sind ein eindeutiges Beispiel dafür, dass sich eine ehrenamtliche Tätigkeit am Arbeitsplatz auszahlt. Schließlich ist Arbeitsschutz Gemeinschaftssache.
Ihr Unternehmen hat mehr als 20 Mitarbeiter:innen?
Ab 20 Mitarbeitenden ist Ihr Unternehmen verpflichtet, Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Auf unserem Vergleichsportal können Sie schnell und effizient mehrere Angebote von verschiedenen Dienstleister:innen anfordern.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit?
Während für Sicherheitsbeauftragte keine formelle Ausbildung erforderlich ist, sondern eine einfache Unterweisung ausreichend ist, müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit spezifische Qualifikationen vorweisen. Außerdem sind Sicherheitsbeauftragte ehrenamtlich im Unternehmen tätig, während Sifas hauptberuflich für die Arbeitssicherheit sorgen.
Was bringt es Sicherheitsbeauftragter zu sein?
Sicherheitsbeauftragte sind Vorbilder im Betrieb: Die Benennung kann als Auszeichnung angesehen werden. Wer zum Sicherheitsbeauftragten ernannt wird, kann davon ausgehen, besonders geeignet und vertrauenswürdig zu sein.
Bestellt für mich als Arbeitgeber eine Bestellpflicht von Sicherheitsbeauftragten?
Der Gesetzgeber hat in § 22 SGB VII bestimmt, dass in Unternehmen mit mehr als 20 beschäftigten Personen, Sicherheitsbeauftragte zu verpflichtend bestellen sind.