Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetze – Die 7 wichtigsten Regelwerke

Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetze – Die 7 wichtigsten Regelwerke

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind heute ein wichtiger Bestandteil der Arbeitswelt und tragen dazu bei, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sicher und gesund arbeiten können. Aufgrund der kontinuierlichen Veränderungen von Arbeit und Arbeitsbedingungen wurden, mit der Zeit eine Menge Gesetze und Verordnungen erlassen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz weiter zu verbessern und den aktuellen Ansprüchen gerecht zu werden.

In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetze geben, damit Sie gewährleisten können, dass Ihr Unternehmen Ihren Mitarbeiter:innen ein sicheres Arbeitsumfeld bietet.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die rechtliche Grundlage für die Arbeitssicherheit in Deutschland sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
  • Diese Gesetze legen die Pflichten von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen in Bezug auf die Arbeitssicherheit fest und bilden die Grundlage für weitere rechtliche Vorgaben.
  • Die Gefahrstoffverordnung enthält Regelungen im Umgang mit gefährlichen Stoffen in Betrieben und soll Arbeitnehmer:innen vor gesundheitlichen Risiken schützen.
  • Die Arbeitsstättenverordnung verfolgt das Ziel, eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung für Beschäftigte zu schaffen. Sie regelt etwa die Anforderungen an Arbeitsstätten hinsichtlich Raumgestaltung, Beleuchtung, Lüftung und Hygiene.
  • Die DGUV-Vorschriften stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar.
  • Sonderregelungen für Mütter, Jugendliche und andere vulnerable Gruppen, stellen sicher, dass auch besondere Personengruppen im Arbeitsleben ausreichend geschützt sind.

Gesetzliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Arbeitssicherheit in Deutschland sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Diese Gesetze legen die Pflichten von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen in Bezug auf die Arbeitssicherheit fest und bilden die Grundlage für weitere rechtliche Vorgaben.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz gilt für alle Arbeitsplätze in Deutschland, unabhängig von der Branche oder dem Arbeitsort.

Das Gesetz legt fest, dass Arbeitgeber:innen verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter:innen vor Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz zu schützen. Sie müssen daher alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer:innen gesund und sicher arbeiten können. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Schutzausrüstung, die Schulung der Mitarbeiter:innen und die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber:innen, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen.

Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen zu bestellen, wenn dies aufgrund von besonderen Gefahren am Arbeitsplatz erforderlich ist.

Während Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Arbeitgeber:innen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Arbeitsschutz unterstützen, haben Betriebsärzt:innen die Aufgabe, die Gesundheit der Beschäftigten zu überwachen und bei Bedarf medizinische Versorgung sicherzustellen.

Im Laufe der Zeit wurden auf Grundlage des Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetzes weitere wichtige Regelungen erlassen, die Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen kennen sollten:

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Dabei ist zunächst die Betriebssicherheitsverordnung zu nennen. Sie regelt die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Anlagen in Unternehmen. Das Ziel dieser Verordnung ist es, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefährdungen durch die Nutzung von Arbeitsmitteln zu verhindern. Die Verordnung gilt für alle Unternehmen in Deutschland und legt fest, dass Arbeitsmittel und Anlagen sicherheitsgerecht gestaltet, bereitgestellt, betrieben und gewartet werden müssen.

Die Verordnung verpflichtet Arbeitgeber:innen dazu, Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Prüfungen von Arbeitsmitteln und Anlagen sowie die Dokumentation von Ergebnissen und Maßnahmen. 

Zudem legt die Betriebssicherheitsverordnung klare Verantwortlichkeiten für Arbeitnehmer:innen fest.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz spielt auch immer wieder die Gefahrstoffverordnung. Sie regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen in Betrieben und soll Arbeitnehmer:innen vor gesundheitlichen Risiken schützen. Jede Arbeitgeber:in ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um mögliche Gefahrstoffe für ihre Mitarbeiter:innen zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. 

In der Gefahrstoffverordnung sind zudem konkrete Anforderungen für die Lagerung, Kennzeichnung, Entsorgung und den Transport von gefährlichen Stoffen festgelegt. Für bestimmte Stoffe gelten besondere Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Schutzkleidung oder das Arbeiten in geschlossenen Systemen. 

Die Verordnung enthält auch Vorgaben für die Erstellung von Betriebsanweisungen, die in verständlicher Sprache formuliert sein müssen, um das Unfallrisiko für Mitarbeiter:innen zu minimieren.

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Die Arbeitsstättenverordnung verfolgt das Ziel, eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung für Beschäftigte zu schaffen. So regelt sie etwa die Anforderungen an Arbeitsstätten hinsichtlich Raumgestaltung, Beleuchtung, Lüftung und Hygiene.

Diese Verordnung gilt für alle Arbeitsstätten, also für alle Orte, an denen Beschäftigte arbeiten, wie Büros, Werkstätten, Lagerhallen und Baustellen. Auch Beschäftigte haben eine Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise indem sie ihre Arbeitsplätze ergonomisch gestalten und auf Sauberkeit und Ordnung achten. 

ArbStättV nicht ohne Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Technische Regeln für Arbeitsstätten, kurz ASR, sind wichtige Richtlinien, die konkretisieren, wie die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in der Praxis umgesetzt werden können. Die ASR dienen als Orientierungshilfe für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen, um Arbeitsstätten sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten.

Sie sind für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen nicht direkt verbindlich. Allerdings können Arbeitgeber:innen, wenn sie den Empfehlungen der ASR folgen, davon ausgehen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben der ArbStättV einhalten.

Unfallverhütungsvorschriften – Die DGUV 

Neben den bereits benannten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, gibt es noch die sogenannten Unfallverhütungsvorschriften. Während erstere vom Parlament und der Verwaltung erlassen werden, werden die UVV von Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger:innen festgelegt.

Die Unfallverhütungsvorschriften stellen für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Seit 2014 werden sie als DGUV Vorschriften bezeichnet. 

DGUV steht dabei für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Sie ist die Dachorganisation für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger:innen der öffentlichen Hand und vertritt deren Interessen auf nationaler und internationaler Ebene. 

Die DGUV erlässt Vorschriften, deren Einhaltung von den Aufsichtsdiensten der Unfallversicherungsträger:innen überprüft wird. Zusätzlich zu diesen Vorschriften haben die Träger ein umfassendes Regelwerk, bestehend aus Regeln, Informationen und Grundsätzen, entwickelt, um Unternehmer:innen und Versicherte bei der Erfüllung ihrer Sicherheits- und Gesundheitspflichten zu unterstützen.

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Das Arbeitsschutzmanagementsystem

Ebenso wichtig wie die Kenntnis der Arbeitssicherheitsvorschriften ist ihre effektive Integration in das Unternehmen. Ein Arbeitsschutzmanagementsystem bietet hierfür einen strukturierten Ansatz zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes.

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, und ist damit ein wesentlicher Aspekt eines effektiven Arbeitsschutzmanagementsystems.

Arbeitnehmer:innen sind angehalten, Sicherheitsgefahren und Mängel umgehend zu melden, während Führungskräfte die Kontrollpflicht haben, um sicherzustellen, dass Arbeitsschutzmaßnahmen vorhanden und in Anwendung sind. Hierbei spiele Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen eine wichtige Rolle.

Präventive Maßnahmen

Präventive Maßnahmen zielen darauf ab, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhindern sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abzuwehren. Sie umfassen:

  • objektive Schutzmaßnahmen wie Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene und Ergonomie sowie Arbeitsorganisation
  • individuelle Schutzmaßnahmen wie den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung und Sicherheitszeichen
  • die Durchführung von Unterweisungen.

Schulungen und Weiterbildung

Schulungen und Weiterbildungen sind ein wesentlicher Aspekt des Arbeitsschutzes. Sie sorgen dafür, dass Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen über die aktuellen Arbeitsschutzvorschriften und -techniken informiert sind und diese effektiv umsetzen können.

Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen 

Neben den allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften gibt es auch spezielle Regelungen für bestimmte Personengruppen und Arbeitsbereiche. So schützt das deutsche Mutterschutzgesetz (MuSchG) schwangere und stillende Frauen im Berufsleben und stellt sicher, dass sie keine Nachteile durch Schwangerschaft und Stillzeit erfahren dürfen.

Für Jugendliche im Beruf und während der Ausbildung gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es legt beispielsweise fest, dass die Arbeitszeit für Jugendliche in der Regel auf maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche begrenzt ist, meist zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends.

Diese Sonderregelungen stellen sicher, dass auch besondere Personengruppen im Arbeitsleben ausreichend geschützt sind.

Wie rechtssicher ist Ihr Unternehmen?

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Häufig gestellte Fragen

Welches sind die wichtigsten Gesetze im Rahmen der Arbeitssicherheit?

Die wichtigsten Regelwerke sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Diese Gesetze legen die Pflichten von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen in Bezug auf die Arbeitssicherheit fest und bilden die Grundlage für weitere rechtliche Vorgaben.

Was regeln die Technischen Regeln für Arbeitsstätten?

Technische Regeln für Arbeitsstätten, kurz ASR, sind eine wichtige Orientierungshilfe für Arbeitgeber:innen, die konkretisieren, wie die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in der Praxis umgesetzt werden können.

Was steht in der Betriebssicherheitsverordnung?

Das Ziel dieser Verordnung ist es, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefährdungen durch die Nutzung von Arbeitsmitteln zu verhindern. Arbeitsmittel und Anlagen müssen sicherheitsgerecht gestaltet, bereitgestellt, betrieben und gewartet werden.

Warum braucht man die Gefahrstoffverordnung?

In der Gefahrstoffverordnung sind konkrete Anforderungen für die Lagerung, Kennzeichnung, Entsorgung und den Transport von gefährlichen Stoffen festgelegt. Für bestimmte Stoffe gelten besondere Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Schutzkleidung oder das Arbeiten in geschlossenen Systemen. 

Inhalt

Marco Rissel

Herr Rissel ist Geschäftsführer und leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bei arbeitsschutz.jetzt. Mit 20 Jahren Erfahrung im Arbeitsschutz bringt er umfassende Expertise in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Qualitätsmanagement mit.

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