Als Arbeitgeber:in stehen Sie vor der wichtigen Aufgabe, die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter:innen zu gewährleisten. In diesem Artikel tauchen wir in das Gebiet der Gefährdungsbeurteilung ein – einem Schlüsselelement für einen sicheren Arbeitsplatz. Erfahren Sie, wie gesetzliche Maßnahmen und präventive Ansätze in Ihrem Unternehmen zusammenkommen, um optimale Arbeitsbedingungen zu schaffen. Von den grundlegenden Begriffen bis zu konkreten Schritten werden wir alle Aspekte beleuchten, die Sie als Arbeitgeber:in kennen sollten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess.
- Arbeitgeber:innen tragen die Hauptverantwortung für die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen.
- Seit 2013 ist es Pflicht, psychische Belastungen in den Fokus zu rücken und präventiv anzugehen.
- Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung ist ein dynamischer Vorgang und erfordert stets Anpassungen an Veränderungen.
Gefährdungsbeurteilung: Ein Überblick
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess, der auf der gesetzlichen Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes ruht. Sie ist ein entscheidendes Instrument, um die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass sowohl physische als auch psychische Belastungen möglichst vermieden werden. Besonders wenn neue Arbeitsmittel oder -verfahren eingeführt werden, ist eine Gefährdungsbeurteilung unerlässlich, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Um die Arbeitssicherheit kontinuierlich zu verbessern, müssen Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig durchgeführt und überwacht werden.
Die Rolle der Arbeitgeber:innen
Arbeitgeber:innen tragen die Hauptverantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten in den Arbeitsstätten. Sie sind nicht nur gesetzlich dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, sondern haben auch dafür Sorge zu tragen, dass alle Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden. Dies beinhaltet ebenfalls die kontinuierliche Auseinandersetzung mit potenziellen Risiken und Belastungsfaktoren.
Gesetzliche Verpflichtungen
Das Arbeitsschutzgesetz legt klar fest, dass die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung immer bei den Arbeitgeber:innen liegt – auch wenn sie Aufgaben an andere Beschäftigte delegieren.
Praktische Umsetzung im Betrieb
Bei der Umsetzung im Betrieb ist Flexibilität gefragt. Es gibt keine Einheitslösung für Gefährdungsbeurteilungen – sie müssen auf die individuellen Bedingungen und Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten werden.
Wichtig ist, dass die Prozesse systematisch und strukturiert geplant werden und die Verantwortlichkeiten klar definiert sind.
Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten
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Die Rolle von Sifas und Betriebsärzt:innen
Auch die Zusammenarbeit mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen ist im Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben und trägt zu einer fundierten und umfassenden Beurteilung der Arbeitsbedingungen bei, die im Einklang mit dem Gesetz stehen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) spielt eine entscheidende Rolle in Ihrem Unternehmen. Sie unterstützt Sie bei der Unfallverhütung und der Schaffung sicherer Arbeitsplätze. Die Sifa fungiert als Berater:in für sicherheitstechnische Angelegenheiten und steht Ihnen sowie Ihren Mitarbeiter:innen zur Verfügung. Überdies beurteilt sie die Arbeitsbedingungen hinsichtlich Sicherheit und überprüft die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Betriebsärzt:innen
Die Bestellung einer Betriebsärzt:in ist gesetzlich im Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben, und das aus gutem Grund. Ihre Rolle besteht darin, Ihnen als Arbeitgeber:in zu helfen, den Arbeitsschutz der Mitarbeiter:innen zu gewährleisten und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Zusätzlich können Betriebsärzt:innen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen sowie Impfungen anbieten. Dadurch leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Gefährdungsbeurteilung in Form der gesundheitlichen Prävention.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gefährdungsbeurteilung
Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung lässt sich in drei wesentliche Schritte gliedern: die Identifikation von Gefahren, die Bewertung der Risiken und die Entwicklung von Schutzmaßnahmen. Jeder dieser Schritte erfordert eine differenzierte Herangehensweise und ein tiefes Verständnis für die Arbeitsbedingungen und -prozesse.
Identifikation von Gefahren
Der erste Schritt, die Identifikation von Gefahren, ist grundlegend für den gesamten Prozess der Gefährdungsbeurteilung. Dabei werden alle Aspekte der Tätigkeit berücksichtigt – von der Arbeitsumgebung über die Arbeitsmittel bis hin zu den Arbeitsabläufen und schlißelich den physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten. Auch spezielle Gruppen wie Schwangere, Jugendliche oder Menschen mit Behinderung müssen hierbei besondere Beachtung finden.
Psychische Belastungsfaktoren
Während physische Gesundheitsrisiken seit der ersten Fassung des Arbeitsschutzgesetzes Teil der Gefährdungsbeurteilung waren, sieht es bei den psychischen Belastungsfaktoren der Mitarbeiter:innen etwas anders aus. Erst seit 2013 werden diese in die Bewertung einbezogen. Dabei ist zum einen wichtig, die Arbeitsaufgaben der Mitarbeiter:innen zu untersuchen und zu überprüfen, ob das Arbeitspensum angemessen ist und ob die Mitarbeiter:innen möglicherweise unter- oder überfordert sind. Auch die Arbeitsorganisation und das zwischenmenschliche Miteinander können belastend sein.
Bewertung der Risiken
Nachdem die Gefahren identifiziert wurden, folgt die Bewertung der Risiken. Diese basiert auf der Eintrittswahrscheinlichkeit und den möglichen Auswirkungen auf die Beschäftigten. Eine qualitative Bewertung, die häufig durch eine quantitative Bewertung ergänzt wird, hilft dabei, die Notwendigkeit und Dringlichkeit von Schutzmaßnahmen zu bestimmen.
Entwicklung von Schutzmaßnahmen
Die Entwicklung von Schutzmaßnahmen ist ein strukturierter Prozess, der sich an den identifizierten Gefährdungen und der Bewertung der Risiken orientiert. Dabei muss das Ziel sein, Gefährdungen zu minimieren oder ganz zu beseitigen.
Anpassung an Veränderungen
Gefährdungsbeurteilungen sind keine einmaligen Aktionen, sondern ein dynamischer Prozess, der regelmäßig überprüft und den sich wandelnden Arbeitsumgebungen angepasst werden muss. Neue Technologien und Arbeitsmethoden, wie beispielsweise Telearbeit, müssen ebenso berücksichtigt werden wie Veränderungen in der Arbeitsorganisation.
Dokumentation
Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element, um die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der ergriffenen Maßnahmen zu gewährleisten. Sie muss detailliert festhalten, welche Gefährdungen identifiziert wurden, welche Maßnahmen ergriffen worden sind und wer für deren Umsetzung verantwortlich ist.
Integration der Beschäftigten
Die Partizipation und Kommunikation mit den Beschäftigten ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Gefährdungsbeurteilung. Durch die Einbindung der Beschäftigten werden nicht nur genauere Risikoanalysen möglich, sondern auch das Engagement und die Motivation der Mitarbeiter:innen, sich an Sicherheitsvorschriften zu halten, verbessert.
Informieren und Schulen
Schulungen und Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung sind essenziell, um Beschäftigten das nötige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, mit denen sie potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz erkennen und angemessen darauf reagieren können.
Feedback einholen
Um eine effektive Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, ist es wichtig, das Feedback der Beschäftigten aktiv einzuholen. Unterschiedliche Methoden wie Beobachtungen, Mitarbeiter:innenbefragungen oder die Analyse von Arbeitsunfällen und Erkrankungen können hierbei zum Einsatz kommen.
Zusammenfassung
Gefährdungsbeurteilungen sind kein bürokratischer Akt, sondern eine zentrale Säule des Arbeitsschutzes, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz sind sie ein gesetzlich vorgeschriebener Prozess, der dazu dient, Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren, zu bewerten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Die Prozesse sind vielschichtig und erfordern die aktive Beteiligung aller Beteiligten – von den Arbeitgeber:innen über die Sifas sowie Betriebsärzt:innen bis hin zu den Beschäftigten selbst. Eine regelmäßige Durchführung und Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen an sich ändernde Arbeitsbedingungen sowie eine gründliche Dokumentation tragen dazu bei, das Arbeitsumfeld kontinuierlich zu verbessern und das Wohlergehen der Mitarbeiter:innen zu fördern.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist die gezielte Analyse potenzieller Gefahren in einem Arbeitsumfeld, um vorausschauend Gefährdungen zu erkennen und zu beseitigen.
Was genau versteht man unter psychischen Belastungsfaktoren im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung?
Psychische Belastungsfaktoren umfassen alle Aspekte der Arbeit, die das psychische Wohlbefinden der Beschäftigten beeinträchtigen können, wie zum Beispiel hohe Arbeitsbelastung, Konflikte im Team oder unzureichende Work-Life-Balance.
Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung muss regelmäßig und immer dann durchgeführt werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen ändern, wie zum Beispiel durch die Einführung neuer Technologien oder Arbeitsmethoden.
Wer ist verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung?
Die Verantwortung für die Durchführung liegt immer bei den Arbeitgeber:innen, sie können jedoch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen mit der Durchführung beauftragen.