Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein Eckpfeiler für die Sicherheit am Arbeitsplatz. Gesetzlich vorgeschrieben unterstützt sie die Arbeitgeber:in bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und trägt somit direkt zur Unfallprävention und zum gesundheitlichen Schutz der Mitarbeiter:innen bei. Aber wer genau ist eigentlich „Fachkraft für Arbeitssicherheit“, was sind ihre Aufgaben und wie wird man eine solche Fachkraft? Unser Artikel bietet Ihnen einen ersten Einblick.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit ist für alle Arbeitgeber:innen rechtlich vorgeschrieben.
- Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 gilt diese Pflicht ab der ersten angestellten Person in jedem Unternehmen.
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten Arbeitgeber:innen professionelle Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, sie bieten Unterstützung bei der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie bei der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen und entwickeln Präventionsmaßnahmen.
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind nicht Sicherheitsbeauftragte. Während Sicherheitsbeauftragte keine formelle Ausbildung erforderlich ist, sondern eine einfache Unterweisung ausreichend ist, müssen erstere spezifische Qualifikationen vorweisen.
- Um Fachkraft für Arbeitssicherheit zu werden,müssen Kandidat:innen neben einer Ausbildung als Ingenieur:in, Techniker:in oder Meister:in sowie mindestens zwei jähriger Berufserfahrung in diesem Bereich, einen speziellen Fachkundelehrgang absolvieren.
- Unternehmen können eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Das durchschnittliche Jahresbruttogehalt einer Sifa liegt zwischen 44.000 und 62.000 Euro, abhängig von Ausbildung, Erfahrung und Arbeitsort.
Wer die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind speziell qualifizierte und erfahrene Personen, die die Arbeitgeber:innen in allen Aspekten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützen und beraten. Jede Organisation, unabhängig von ihrer Größe, muss eine oder mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben.
Als Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit können beispielhaft folgende Arbeitsbereiche genannt werden:
- Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes
- Beurteilung der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen
- Entwicklung von Präventionsmaßnahmen.
Beschäftigen Sie sich mit dem Thema der Fachkraft für Arbeitssicherheit, werden Sie auch früher oder später über die Abkürzungen FASI, Fasi, SIFA und Sifa stolpern. Alle Abkürzungen sind geläufig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Länder und die Deutsche Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) kürzen den Begriff Fachkraft für Arbeitssicherheit übereinstimmend mit „Sifa“ ab.
Sifas sind nicht Sicherheitsbeauftragte
Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen Sicherheitsbeauftragten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Während für Sicherheitsbeauftragte keine formelle Ausbildung erforderlich ist, sondern eine einfache Unterweisung ausreichend ist, müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit spezifische Qualifikationen vorweisen. Dazu gehören unter anderem der Abschluss als Sicherheitsingenieur:in, Sicherheitstechniker:in oder Sicherheitsmeister:in.
Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass Sicherheitsbeauftragte ehrenamtlich im Unternehmen tätig sind, während Fachkräfte für Arbeitssicherheit hauptberuflich für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen sorgen.
Gemeinsam tragen sie dazu bei, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit finden
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Gesetzliche Grundlagen
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Das Gesetz verpflichtet Sie zur schriftlichen Bestellung von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Diese Fachkräfte übernehmen wichtige Aufgaben in der Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung. Zusätzlich werden spezifische Anforderungen an die Fachkraft für den Schutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz festgelegt.
DGUV Vorschrift 2
Eine weitere wichtige Rechtsgrundlage ist die DGUV Vorschrift 2.
Danach benötigen alle Unternehmen bereits ab der ersten angestellten Person eine Fachkraft für
Arbeitssicherheit. Die Art und der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung richten sich nach der Anzahl der beschäftigten Personen und den im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit dieser Personen. Die DGUV Vorschrift 2 definiert in ihren Anlagen ein einheitliches Betreuungsmodell für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten Personen und mehr als zehn Mitarbeiter:innen sowie eine alternative bedarfsorientierte Betreuung für Betriebe mit maximal fünfzig angestellten Personen.
Beschäftigung der Sifa ist Arbeitgeberpflicht
Es ist die Verantwortung Arbeitgeber:innen, dafür zu sorgen, dass im Betrieb alle Sicherheitsstandards und Maßnahmen zur Unfallverhütung eingehalten werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein entscheidendes Instrument für die Arbeitgeber:in, um dieser Verantwortung nachzukommen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen
Die gesetzliche Verpflichtung von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann erfüllt werden durch
- die Bestellung einer in ihrem Betrieb beschäftigten Person,
- die Beauftragung einer freiberuflichen Fachkraft für Arbeitssicherheit, oder
- die Beauftragung eines überbetrieblichen Dienstes (§ 19 ASiG).
Arbeitgeber:innen sind stets verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Personen, die in
ihrem Betrieb als Sifa angestellt werden, auch über solide Qualifikationen, die den betrieblichen Gegebenheiten entsprechen, verfügen.
Einsatzzeiten bestimmen
Die Einsatzzeit stellt sicher, dass die Fachkräfte für Arbeitssicherheit ausreichend Zeit haben, um ihre Aufgaben im Betrieb zu erfüllen. Sie wird nach der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen und dem Gefährdungspotenzial bestimmt.
In Arbeitsstätten mit über 50 Angestellten ist pro Kalenderjahr und Angestellten eine Einsatzzeit von mindestens 40 % vorgeschrieben.
Diese Mindesteinsatzzeit ist ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung zwischen einer internen und externen Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie ist auch ein wichtiger Faktor bei der Planung und Organisation der Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und trägt dazu bei, sicherzustellen, dass sie ihre Aufgaben effektiv und effizient erfüllen kann.
Intern oder extern beauftragen
Unternehmer:innen haben die Möglichkeit, für die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit entweder eigene Mitarbeiter:innen zu benennen oder eine freiberufliche Fachkraft zu verpflichten. Die Ausbildung eigener Mitarbeiter:innen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist unterhalb einer Einsatzzeit von 100 Stunden in der Regel nicht sinnvoll.
Für kleinere Unternehmen oder bei einer geringeren erforderlichen Einsatzzeit kann die externe Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit kosteneffizienter sein. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, auf die Expertise und Erfahrung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zuzugreifen, ohne die Notwendigkeit, einen eigenen Mitarbeiter auszubilden und einzustellen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit werden
Anwärter:innen auf die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit sollten eine Ausbildung als Ingenieur:in, Techniker:in oder Meister:in haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich vorweisen können. Zusätzlich ist ein spezieller Fachkundelehrgang zur Arbeitssicherheit zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde notwendig, der von einer anerkannten Stelle der gesetzlichen Unfallversicherung angeboten wird.
Fachkundelehrgänge
In den Fachkundelehrgängen eignen sich künftige Sifas innerhalb von zwei jahren die erforderliche Fachkunde an und bereiten sich darauf vor, ihre Arbeitgeber:innen beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung im Betrieb zu beraten und zu unterstützen. Diese Ausbildung wird überwiegend von den Berufsgenossenschaften durchgeführt, die nach § 23 SGB VII verpflichtet sind, entsprechende Lehrgänge für ihre Mitgliedsunternehmen kostenlos anzubieten.
Der Ausbildungslehrgang ist in drei Ausbildungsstufen unterteilt:
Ausbildungsstufe I
In der Grundausbildung erwerben die Teilnehmer:innen das Grund- und Handlungswissen für die vielfältigen Aufgaben einer Sifa sowie die für die Anwendung erforderlichen Kompetenzen.
Ausbildungsstufe II
In der zweiten Phase der Ausbildung liegt der Fokus darauf, das bereits Gelernte aus der ersten Phase praktisch anzuwenden. Hierbei geht es darum, eigene Fähigkeiten im Umgang mit komplizierten Aufgaben zu verbessern, sowohl in der Planung und Umsetzung als auch bei der Problemlösung. Diese Phase hilft auch dabei, besser mit sich selbst und anderen umzugehen.
Ausbildungsstufe III
Hier erfolgt eine brachen- sowie wirtschaftsbereichsspezifische Erweiterung und Vertiefung der Fachkunde.
Fachkundelehrgänge seit 2023
Seit dem 1. Juli 2023 ist es nur noch erlaubt, Sifa-Lehrgänge gemäß dem optimierten Fachkundelehrgang „Fachkraft für Arbeitssicherheit 3.0“ zu starten.
Was hat sich verändert?
Der neue Lehrgang konzentriert sich auf die berufliche und persönliche Entwicklung. Er nutzt moderne Methoden, einschließlich digitaler Medien und Kommunikationsformen. Die Ausbildung kombiniert Präsenzunterricht, Praktika und selbstorganisiertes Lernen. Diese Mischung ist entscheidend, um die Fähigkeiten für die Arbeit als Sifa zu erlernen und zu festigen. Wie etwa Problemlösungsfertigkeiten. Ein zentraler Bestandteil des Lehrgangs ist die kostenlose Sifa-Lernwelt, mit der man seinen Lernprozess selbstständig organisieren und strukturieren kann.
Gehalt Fachkraft für Arbeitssicherheit
Was bleibt, ist die Frage, wie viel die Fachkraft für Arbeitssicherheit verdient. Die Frage ist gar nicht mal so einfach zu beantworten, denn sie variiert je nach der Ausbildung, Weiterbildungen, Berufserfahrung und den spezifischen Anforderungen der Arbeit einer Sifa. Es hängt auch von der Branche, der Region und dem Unternehmen ab. Nach Angaben des Jobportals Stepstone beträgt das durchschnittliche Jahresbruttogehalt in diesem Beruf im Mittel zwischen 44.000 und 62.000 Euro.
Die Sifa: eine Schlüsselposition auch in Ihrem Unternehmen
Sicherheit ist Teamarbeit. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Ansprechpartner:innen für alle fachlichen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Ihrem Betrieb oder Unternehmen. Ihre Unterstützungsaufgabe erstreckt sich auf alle möglichen Fragen der Arbeitssicherheit. Diese Aufgabe ist sehr anspruchsvoll und deshalb nicht von Ihnen als Arbeitgeber:in selbstständig zu meistern.
Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht ohne Grund gesetzliche Pflicht. Und das ist auch gut so. Durch die Abgabe von Aufgaben, die nicht das Kerngeschäft Ihres Unternehmens betreffen, so etwa die sicherheitstechnische Betreuung, wird Raum geschaffen für das Wachstum des Unternehmens und langfristigen Geschäftserfolg. Sie können mehr Zeit in Ihre Hauptbeschäftigung investieren und wirtschaftliches Wachstum ist garantiert. Mit der Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit können Sie nur gewinnen!
Sicherheit ist Teamarbeit
Sie möchten die Sicherheit und den Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen verbessern, wissen aber nicht an wen Sie sich wenden sollen? Unsere Expert:innen kennen jede Branche und erarbeiten mit Ihnen individuelle Lösungen für den Arbeitsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine speziell qualifizierte und erfahrene Person, die den Arbeitgeber:innen in allen Aspekten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unterstützt und berät.
Was sind die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit umfassen die Beratung in Fragen des Arbeitsschutzes, die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen und die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Während für Sicherheitsbeauftragte keine formelle Ausbildung erforderlich ist, müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit spezifische Qualifikationen vorweisen. Zudem agieren Sicherheitsbeauftragte ehrenamtlich, während Fachkräfte für Arbeitssicherheit hauptberuflich tätig sind.
Welchen Beitrag kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zum betriebswirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens leisten?
Durch ihre Arbeit trägt die Fachkraft für Arbeitssicherheit dazu bei, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, was zu weniger Arbeitsunfällen und chronischen Erkrankungen führt und somit den betriebswirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens steigert.