Einsatzzeitenrechner: Grundbetreuung nach DGUV V2 berechnen

Einsatzzeitenrechner: Grundbetreuung nach DGUV V2 berechnen

Einsatzzeitenrechner nach DGUV V2

Als Unternehmer:in sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen zu bestellen. Dabei gelten für die Grundbetreuung feste Einsatzzeiten je Beschäftigten. Bei der Grundbetreuung geht es im Wesentlichen um die grundlegenden Aufgaben im Arbeitsschutz, so etwa die Gefährdungsbeurteilung und die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Mit unserem Einsatzzeitenrechner oben auf dieser Seite können Sie schnell und einfach die Einsatzzeit der Grundbetreuung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzt:innen berechnen. Mithilfe des Einsatzzeitenrechners sind Sie in wenigen Minuten in der Lage, den Betreuungsaufwand für Ihre Beschäftigten zu planen und umzusetzen.

Sie wollen darüber hinaus wissen, aus welchen Faktoren sich die Berechnungsformel zusammensetzt, die unserem Einsatzzeitenrechner zugrunde liegt oder den Betreuungsaufwand für Ihr Unternehmen manuell errechnen? Dann sind Sie hier genau richtig! Am Ende dieses Artikels können Sie nach Ihrer Wahl die Einsatzzeit für Ihr Unternehmen mithilfe unseres Einsatzzeitenrechners oder alternativ anhand des Handlungsleitfadens ganz selbstständig ermitteln. 

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage für die Einsatzberechnung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen ist die DGUV Vorschrift 2.

Grundbetreuung vs. betriebsspezifische Betreuung

Die Einsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes oder -ärztin, wird auf Grundlage der DGUV Vorschrift 2 berechnet. Die Berechnung richtet sich nach der sogenannten Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Wie Sie sogleich sehen werden, ist diese Unterscheidung nach den Betreuungsarten maßgeblich für die Bemessung des Betreuungsumfangs.

Achtung! Nur die Einsatzzeit der Grundbetreuung lässt sich errechnen

Nur die Einsatzzeit der Grundbetreuung kann anhand einer festgelegten Formel berechnet werden. Da die betriebsspezifische Betreuung den individuellen Erfordernissen des jeweiligen Betriebes Rechnung trägt, ist eine pauschale Festlegung von Einsatzzeiten für diesen Teil der Betreuung nicht möglich.

Was ist die Grundbetreuung?

Die Grundbetreuung umfasst Basisaufgaben, die unabhängig von betriebsspezifischen Gegebenheiten anfallen und in der Vorschrift aufgeführt sind. Dazu gehören folgende Aufgabenfelder:

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
  • Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgeber:innen und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
  • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
  • Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (z.B. im Arbeitsschutzausschuss)
  • Selbstorganisation (z.B. Fortbildungen organisieren)

Was ist die betriebsspezifische Betreuung?

Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und soll sicherstellen, dass betriebliche Besonderheiten, z. B. spezifische Gefährdungen, in der Betreuung angemessen berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem folgende Aufgabenfelder:

  • Besondere Tätigkeiten
  • Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
  • Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
  • Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
  • Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
  • Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
  • Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien

Formel zur Einsatzzeitberechnung

Die Einsatzzeit für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsmediziner:in lässt sich mit unserem Einsatzzeitenrechner oder alternativ manuell mit einer einfachen Formel berechnen. Diese setzt sich aus der Beschäftigtenzahl im Betrieb und aus sogenannten Betreuungsgruppen zusammen. 

Formel

Beschäftigtenzahl x Einsatzzeit nach Betreuungsgruppe = Einsatzzeit/Jahr

Beschäftigtenzahl

Nachdem Sie Ihre Betreuungsgruppe festgelegt haben, müssen Sie im nächsten Schritt die Beschäftigtenzahl ermitteln. Da in einem Betrieb regelmäßig Mitarbeiter:innen unterschiedliche Wochenarbeitszeiten aufweisen, muss die Beschäftigtenanzahl in Vollzeitstellen umgerechnet werden. Beschäftigte, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind mit dem Faktor 0,5 zu berücksichtigen, Beschäftigte, die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, sind mit dem Faktor 0,75 zu berücksichtigen und schließlich die Vollzeitbeschäftigten folgerichtig mit dem Faktor 1. 

Damit Ihnen die Berechnung der Mitarbeiter:innenanzahl in Ihrem Unternehmen keine Schwierigkeiten bereitet, haben wir ein einfaches Rechenbeispiel vorbereitet: 

Nehmen wir an, Sie führen ein Unternehmen mit 25 Beschäftigten. Dabei arbeiten fünf Mitarbeiter:innen in Vollzeit, zwölf bis zu 20 h und acht in Teilzeit bis zu 30 h.

Anzahl Beschäftigte/
Arbeitszeit
BerechnungErgebnis
5 Vollzeit5 x 1= 5
12 Teilzeit bis 20 h12 x 0,5 h= 6
8 Teilzeit bis 30 h8 x 0,75= 6
Anzahl der auf Vollzeit umgerechneten
beschäftigten Personen insgesamt
17

Damit beträgt in einem Unternehmen mit 25 Beschäftigten die Anzahl der auf Vollzeit umgerechneten beschäftigten Personen 17. Diese Mitarbeiter:innenanzahl ist entscheidend für die weitere Berechnung der Einsatzzeit nach der DGUV Vorschrift 2.

Betreuungsgruppe

Die Grundbetreuung weist drei Betreuungsgruppen auf (Betreuungsgruppe I, II und III). Für jeder dieser Gruppen gelten jeweils feste Einsatzzeiten als Summenwerte für Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. 

BetreuungsgruppeIIIIII
Einsatzzeit (Std./Jahr
je beschäftigte Person)
2,5 h1,5 h0,5 h

Hintergrund der Einteilung in die verschiedenen Betreuungsgruppen I, II und III ist der Betreuungsaufwand: In Betrieben mit einem höheren Gefährdungspotenzial (Gruppe I) ist für die Erfüllung der Aufgaben ein höherer Zeitaufwand erforderlich, als in Betrieben mit einem niedrigeren Gefährdungspotenzial (Gruppe III).

Wirtschaftszweige (WZ-Codes)

Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart den Betreuungsgruppen zugeordnet. Die Zuordnung der Unternehmen zu den Betreuungsgruppen I, II oder III ergibt sich aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige, abgekürzt WZ-Codes. Eine umfassende Liste mit allen WZ-Codes lässt sich bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) finden. Die Liste beinhaltet alle WZ-Codes inklusiver kurzer Beschreibung und Gliederung nach Abteilung und Betreuungsgruppe.

Schwerpunkt der Tätigkeit festlegen

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen unterschiedlichen Tätigkeiten nachgehen, kann es unter Umständen etwas kniffliger sein, Ihren persönlichen WZ-Code zu ermitteln. Für diese Fälle findet sich in der DGUV Vorschrift 2 eine Definition zum Begriff „Betrieb“. Danach ist ein Betrieb die „größtmögliche geschlossene Einheit“. Ein Unternehmen ist also als Gesamtunternehmen mit einem einheitlichen Betriebszweck anzusehen. Der Betriebszweck wiederum ist im Regelfall derjenige, der das Produkt des Betriebes beschreibt. Die Eingruppierung erfolgt also unter Berücksichtigung des jeweiligen Betriebszweckes und nicht getrennt nach Tätigkeiten.

Aufteilung der Einsatzzeit auf Betriebsärzt:in und Sifa

Sie als Unternehmer:in verantworten die sachgerechte und angemessene Aufteilung der Einsatzzeiten auf die Betriebsärzt:in und die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Bei der Aufteilung der Zeiten auf Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist ein Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem/r anzusetzen. Bei der Aufteilung der Einsatzzeiten der Grundbetreuung auf Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit gemäß Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 wird empfohlen:

Grundbetreuung (Einsatzzeitaufteilung pro Beschäftigtem und Jahr)
Betreuungs-
gruppe
Summe
Fachkraft für
Arbeits-sicherheit
Betriebs-ärzt:in
I2,5 h 2,0 h (80 %)0,5 h (20 %)
II1,5 h1,2 h (80 %)0,3 h (20 %)
III0,5 h0,3 h (80 %)0,2 h (20 %)

Einsatzzeitberechnung einfach gemacht

Sie haben den Durchblick verloren? Unsere Arbeitsschutzexpert:innen erklären Ihnen, welche Faktoren bei der Einsatzzeitberechnung berücksichtigt werden sollten und unterstützen Sie dabei, die Einsatzzeit in Ihrem Unternehmen optimal zu berechnen!

Rechenbeispiel: Einsatzzeit Grundbetreuung

Wir erinnern uns zurück: Die Formel zu Berechnung der Einsatzzeit lautet folgendermaßen:

Beschäftigtenzahl x Einsatzzeit nach Betreuungsgruppe = Einsatzzeit/Jahr

Beispiel: Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren

Nehmen wir an, dass es sich bei Ihrem Unternehmen um eines zur Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren handelt und Sie insgesamt 100 Mitarbeiter:innen beschäftigen.

  1. Wie wir gesehen haben, sind die Betriebe über ihre jeweilige Betriebsart den Betreuungsgruppen zugeordnet. Die Zuordnung der Unternehmen zu den Betreuungsgruppen ergibt sich aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ-Codes). Unternehmen für die Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren tragen den WZ-Code 29.1 und werden aufgrund ihres niedrigen Gefährdungspotenzials der Betreuungsgruppe III zugeordnet. Hier beträgt die Einsatzzeit pro Beschäftigten 0,5 h.
  2. Sie beschäftigen insgesamt 100 Mitarbeiter:innen. Davon sind 50 vollzeitbeschäftigt, 30 arbeiten in Teilzeit bis zu 20 h und 20 weitere in Teilzeit bis zu 30 h/Woche. Damit beträgt in einem Unternehmen mit 100 Beschäftigten die Anzahl der auf Vollzeit umgerechneten beschäftigten Personen 80.
  3. Im letzten Schritt folgt schließlich die Multiplikation der einzelnen Faktoren. Daraus ergibt sich folgendes Produkt: 0,5 h x 80 Mitarbeiter:innen= 40 h/Jahr
  4. Für einen Betrieb der Betreuungsgruppe III (0,5 Std./Jahr pro Beschäftigtem) mit 80 Mitarbeiter:innen beträgt die Grundbetreuungszeit im Ergebnis 40 Std./Jahr.
  5. Schließlich ergibt für unser Unternehmen für Kraftwagen und Kraftwagenmotoren (Betreuungsgruppe III) folgende Aufteilungsempfehlung der Einsatzzeit auf die Sifas und Betriebsärzt:innen für die Grundbetreuung: Betriebsärzt:in: 80 x 0,2 Std. = 16 Std. Fachkraft für Arbeitssicherheit: 80 x 0,3 Std. = 24 Std.

Einsatzzeiten der betriebsspezifischen Betreuung

Da die betriebsspezifische Betreuung den individuellen Erfordernissen des jeweiligen Betriebes Rechnung trägt, ist eine pauschale Festlegung von Einsatzzeiten für diesen Teil der Betreuung nicht möglich. Die Betreuungsleistungen und der Betreuungsumfang müssen vielmehr in jedem einzelnen Betrieb ermittelt und festgelegt werden. 

Wie genau die Einsatzzeiten im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung zu berechnen sind, beschreibt die DGUV Vorschrift 2 in ihrem Anhang 4. Dort ist ein Verfahren beschrieben, das für jedes Aufgabenfeld eine Reihe von Auslösekriterien enthält. Sobald mindestens ein Auslösekriterium erfüllt ist, ist das Aufgabenfeld für den Betrieb relevant. In einem zweiten Schritt werden dann die Betreuungsleistungen und der Personalaufwand, also der zeitliche Umfang der Betreuung, ermittelt.

Im Gegensatz zur Berechnung der Einsatzzeiten im Rahmen der Grundbetreuung gibt es keine Formel bei dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Es hat sich allerdings eine Einsatzzeitempfehlung für Betriebsärzt:innen von 0,05 Stunden pro Jahr je Beschäftigtem und für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit ein regelmäßiger Anteil von 0,2 Stunden pro Jahr je Beschäftigtem bewährt.

Hilfe bei betriebsspezifischer Einsatzzeit

Anstelle von pauschal vorgegebenen Einsatzzeiten wie bei der Grundbetreuung bestimmen Sie den Betreuungsumfang im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung bedarfsorientiert. Unsere Expert:innen unterstützen Sie bei der Ermittlung des Bedarfs und des Umfangs in Ihrem Unternehmen.

Häufige Fehlerquellen

Trotz aller Bemühungen können bei der Berechnung der Betreuungszeiten Fehler auftreten. 

Ein häufiger Fehler bei der Anwendung der DGUV Vorschrift 2 ist, dass Reisezeiten als Betreuungszeiten angerechnet werden. Doch Wegezeiten können nach der Anlage 2 der Vorschrift nicht als Einsatzzeiten angerechnet werden.

Oftmals wird auch vergessen, dass die Berechnung der Einsatzzeiten für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) und Betriebsärzt:innen regelmäßig aktualisiert werden müssen. Unternehmen sollten sich mit Betriebsärzt:innen und Sicherheitsspezialist:innen beraten, um die erforderlichen Anpassungen in der Betreuung basierend auf der aktuellen Situation des Unternehmens zu bestimmen.

Fazit

Unsere Handlungshilfe sollte Ihnen einen Einblick in die Berechnung der Einsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie für die Betriebsärzt:innen verschaffen. Jetzt können Sie die Einsatzzeiten sowohl manuell vornehmen, als auch die Berechnungsformel unseres Einsatzzeitenrechners nachvollziehen und müssen nur noch ihre Daten einpflegen und können einfach und entspannt die Einsatzzeiten ermitteln. Fertig!

Einsatzzeitberechnung mit unseren Expert:innen

Eine korrekte Berechnung der Betreuungszeiten ist entscheidend für die Effizienz und Wirksamkeit des Gesundheits- und Sicherheitsmanagements in einem Unternehmen. Holen Sie sich jetzt ein Vergleichsangebot ein.

Häufig gestellte Fragen

Was genau ist die DGUV Vorschrift 2? 

Die DGUV Vorschrift 2 definiert die Pflichten von Unternehmer:innen zur Betreuung durch Betriebsärzt:innen sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit. Neben der erforderlichen Fachkunde werden vor allem auch die Voraussetzungen für die Einsatzberechnung beschrieben. 

Warum ist die Berechnung der Betreuungszeiten wichtig? 

Eine korrekte Berechnung der Betreuungszeiten ist entscheidend für die Effizienz und Wirksamkeit des Gesundheits- und Sicherheitsmanagements in einem Unternehmen.

Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung? 

Die Grundbetreuung umfasst festgelegte Einsatzzeiten und Basisleistungen abhängig von der Betriebsart. Die betriebsspezifische Betreuung hingegen untersucht den individuellen Bedarf im Unternehmen und basiert auf der individuellen Risikosituation des Betriebs.

Inhalt

Marco Rissel

Herr Rissel ist Geschäftsführer und leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bei arbeitsschutz.jetzt. Mit 20 Jahren Erfahrung im Arbeitsschutz bringt er umfassende Expertise in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Qualitätsmanagement mit.

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