Wo Menschen arbeiten, entstehen Risiken. Deshalb legt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Grundsätze für einen sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln fest – von einfachen Geräten und Werkzeugen über Maschinen, bis hin zu ganzen Anlagen. Wie Sie als Arbeitgeber:in potenzielle Gefahren ermitteln und geeignete Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der BetrSichV ergreifen können, erklären wir Ihnen hier.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Betriebssicherheitsverordnung definiert technische und organisatorische Anforderungen an Arbeitgeber:innen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten.
- Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber:innen und Beschäftigte bei der Arbeit.
- Arbeitsmittel umfassen ein breites Spektrum von Werkzeugen bis hin zu komplexen Anlagen. Dazu gehören etwa Rohrleitungen, Druckbehälter oder Aufzugsanlagen.
- Die BetrSichV stellt verschiedene Anforderungen an Arbeitgeber:innen. Sie haben u.a. die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel sowie die Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter:innen zu verantworten.
- Verstöße gegen die Betriebssicherheitsverordnung können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Sie können mit Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Bußgeldern bis zu 5000 € geahndet werden.
Grundlagen der BetrSichV
Die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, regelt die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Diese Arbeitsmittel können sehr vielfältig sein und reichen von einfachen Werkzeugen bis hin zu komplexen Maschinen und Anlagen. Sie beinhaltet detaillierte Anhänge mit Daten, Tabellen und Messwerten, welche die Einhaltung der Vorschriften unterstützen und praktisch erläutern.
Anwendungsbereich und betroffene Arbeitsmittel
Die Betriebssicherheitsverordnung gilt für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber:innen und Beschäftigte bei der Arbeit. Sie erfasst eine breite Palette von Arbeitsmitteln und Anlagen. Dazu gehören etwa
- überwachungsbedürftige Anlagen, wie Dampfkessel-, Druckbehälter- und Füllanlagen,
- Rohrleitungen unter innerem Überdruck für bestimmte gefährliche Stoffe,
- Aufzugsanlagen,
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereiche,
- Lager-, Füll-, Tank- sowie Entleerstellen für entzündliche Flüssigkeiten.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen und Fälle, in denen die Betriebssicherheitsverordnung nicht zur Anwendung kommt, beispielsweise:
- in Betrieben des Bergwesens
- auf Seeschiffen unter fremder Flagge
- in Fällen, in denen das Bundesministerium der Verteidigung aus Gründen der Verteidigung Ausnahmen zulässt.
Begriffsbestimmungen
Um die Betriebssicherheitsverordnung richtig zu verstehen und anwenden zu können, ist es wichtig, einige zentrale Begriffe und Definitionen zu kennen. Hierzu zählen unter anderem die Begriffe „Arbeitsmittel“, „Gefährdungsbeurteilung“ und die „Instandhaltung“. Diese Begriffe werden im Folgenden genauer erklärt.
Arbeitsmittel
Definition
Werden folgende Arbeitsmittel bei der Arbeit verwendet, handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung:
- Werkzeuge,
- Geräte,
- Maschinen,
- Anlagen
- sowie überwachungsbedürftige Anlagen.
Zu den Arbeitsmitteln gehören etwa Handbohrmaschinen und Leitern. Einige Arbeitsmittel bergen jedoch besondere Gefahren und erfordern daher eine regelmäßige Überwachung. Das sind die sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen. Zu ihnen zählen bestimmte Aufzüge, Anlagen mit Explosionsgefährdungen sowie Druckanlagen mit einem definierten Gefährdungspotenzial, das durch Druck, Volumen und Medium bestimmt wird.
Die Verwendung von Arbeitsmitteln nach der Betriebssicherheitsverordnung umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen Mitteln, inklusive Montieren, Bedienen, Instandhalten, Prüfen und Transportieren.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematischer Prozess zur Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen für Beschäftigte bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und muss für alle im Betrieb verwendeten Arbeitsmittel für sämtliche voraussehbare Tätigkeiten in allen Phasen ihrer Verwendung durchgeführt werden.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird die Eignung, ergonomische und altersgerechte Gestaltung der Arbeitsmittel bewertet. Zusätzlich müssen die Arbeitsumgebung und Arbeitsgegenstände betrachtet werden.
Instandhaltung
Instandhaltung umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Erhaltung des sicheren Zustands oder zur Rückführung in diesen Zustand, einschließlich Inspektion, Wartung und Reparatur.
Arbeitgeber:innen müssen gewährleisten, dass alle Arbeitsmittel nach Herstellerangaben und auf Basis der Gefährdungsbeurteilung dauerhaft instand gehalten und nötige Maßnahmen unverzüglich durchgeführt werden.
Pflichten der Arbeitgeber:innen
Die Betriebssicherheitsverordnung stellt verschiedene Anforderungen an Arbeitgeber:innen. Sie haben verschiedene Pflichten zu erfüllen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel sowie die Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter:innen.
Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel
Als Arbeitgeber:in sind Sie verpflichtet, Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen und für die vorgesehenen Tätigkeiten geeignet sind, um den Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass gefährliche Arbeitsmittel nur von speziell beauftragten und qualifizierten Beschäftigten verwendet werden.
Unterweisung der Mitarbeiter:innen
Eine weitere wichtige Aufgabe des oder der Arbeitgeber:in ist die Unterweisung und Schulung der Beschäftigten. Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen sind erforderlich, um die korrekte Handhabung und den Umgang mit Schutzeinrichtungen und anderen Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Die Unterweisung sollte in einer verständlichen Sprache und anhand realistischer Szenarien erfolgen und mindestens einmal jährlich wiederholt werden.
Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln
Einer der wichtigsten Aspekte der Betriebssicherheitsverordnung ist die Prüfung und Wartung von Arbeitsmitteln. Arbeitsmittel, die dauerhaft schädlichen Einflüssen ausgesetzt sind, müssen wiederkehrend geprüft werden.
Präventive Instandhaltung dient dazu, Ausfallzeiten zu minimieren und die Arbeitssicherheit sowie Effizienz von Arbeitsmitteln zu erhöhen.
Prüfung vor Inbetriebnahme
Vor der Inbetriebnahme von Arbeitsmitteln muss eine Prüfung durch befähigte Personen erfolgen, um festzustellen, ob die technischen Unterlagen vorhanden und plausibel sind und ob die Anlage sich in einem sicheren Zustand befindet.
Bei Arbeitsmitteln, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, ist diese Prüfung besonders wichtig.
Wiederkehrende Prüfungen
Wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln dienen dazu, die ordnungsgemäße Funktion und Eignung über den gesamten Lebenszyklus sicherzustellen. Dazu gehören sowohl Ordnungsprüfungen, die die Korrektheit der Dokumentation und Einsatzweise der Arbeitsmittel sicherstellen, als auch technische Prüfungen, die den Zustand und die Funktion direkt am Arbeitsmittel prüfen.
Außerordentliche Prüfungen
Außerordentliche Prüfungen sind notwendig in folgenden Fällen:
- Nach Beschädigungen oder Unfällen
- Bei der Aufstellung des Arbeitsmittels an einem neuen Einsatzort
- Bei längerer Nichtbenutzung von Arbeitsmitteln aufgrund von Alterung, Witterung und Verschmutzung
Diese außerordentlichen Prüfungen sind erforderlich, um die Sicherheit der Arbeitsmittel zu gewährleisten.
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Schutzmaßnahmen und Sicherheit am Arbeitsplatz
Im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung sind verschiedene Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehört beispielsweise, dass der Zugang zu Arbeitsplätzen und der Aufenthalt in Arbeitsgeräten gefahrlos gestaltet sein müssen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Ebenso ist ein sicherer Zugriff auf diese Bereiche wichtig.
Außerdem sind Schutzmaßnahmen im Rahmen des Energieeinsatzes und Energieflusses in Arbeitsmitteln zu treffen, um Gefahren zu vermeiden.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Betriebssicherheitsverordnung können ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben. Diese können sowohl zivil- als auch strafrechtlicher Natur sein und sich in Bußgeldern und Ordnungswidrigkeiten niederschlagen.
Strafrechtliche Sanktionen
Wer vorsätzlich bereits durch einmaliges Verhalten oder nach mehrmaligem Wiederholen von Handlungen nach § 22 Betriebssicherheitsverordnung das Leben oder die Gesundheit seiner Beschäftigten gefährdet, wird mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafen geahndet.
Zivilrechtliche Haftung
Bei Verstößen gegen die Betriebssicherheitsverordnung können Arbeitgeber:innen zivilrechtlich haftbar gemacht werden, wenn durch ihr Versäumnis Schäden entstehen. Eine sorgfältige Beurteilung aller potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie eine entsprechende Dokumentation sind also unerlässlich, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen die Betriebssicherheitsverordnung können auch mit Bußgeldern geahndet werden. Ordnungswidrigkeiten gemäß § 22 Absatz 1 der Betriebssicherheitsverordnung können mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Bei schwereren Verstößen können die Bußgelder sogar bis zu 100.000 Euro betragen.
Tipps für Ihr Unternehmen
Die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung kann für Unternehmen eine Herausforderung sein. Es gibt jedoch einige Dinge, die Unternehmen beachten können, um die Einhaltung der Verordnung zu gewährleisten und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern.
Wir haben für Sie die hilfreichsten Tipps zusammengetragen:
- Sensibilisierung der Belegschaft
Eine wirksame Sensibilisierung von Mitarbeiter:innen für die Arbeitssicherheit setzt voraus, dass die Bedeutung von Eigenverantwortung erkannt wird und Unfallrisiken eigenständig reduziert werden. Das Bewusstsein für Arbeitsunsicherheit kann gestärkt werden, indem Sie Ihre Arbeitnehmer:innen über unsicheres Verhalten und mögliche Unfallszenarien aufgeklärt werden.
- Fortlaufende Kontrolle und Aktualisierung
Unternehmen sollten regelmäßige Risiko- und Schwachstellenanalysen durchführen, um die Wirksamkeit von Kontrollmaßnahmen zu bewerten und sicherzustellen, dass Richtlinien und Verfahren konsequent eingehalten werden. Es ist wichtig, Arbeitspraktiken fortlaufend zu überprüfen und anzupassen.
- Zusammenarbeit mit Expert:innen
Die Zusammenarbeit mit Sicherheitsexpert:innen kann Unternehmen dabei unterstützen, ihre Sicherheitsrichtlinien und -verfahren zu verbessern und ein effizientes Risikomanagement zu etablieren.
Eine sichere Zukunft mit der BetrSichV
Als Arbeitgeber:innen haben Sie die Möglichkeit, einen bedeutenden Beitrag zur Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen zu leisten. Indem Sie die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung umfassend umsetzen und eine positive Sicherheitskultur im Unternehmen fördern, können Sie nicht nur Unfälle und Verletzungen vermeiden, sondern auch das Wohlbefinden und die Produktivität Ihrer Belegschaft steigern.
In Anbetracht der ständigen Weiterentwicklung gesetzlicher Vorschriften und branchenspezifischer Anforderungen ist es entscheidend, dass Sie sich kontinuierlich mit dem Thema der Arbeitssicherheit auseinandersetzen und Ihre Sicherheitsmaßnahmen entsprechend anpassen.
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Häufig gestellte Fragen
Was steht in der Betriebssicherheitsverordnung?
In der Betriebssicherheitsverordnung werden die Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und deren bestimmungsgemäße Verwendung geregelt.
Ist die Betriebssicherheitsverordnung ein Gesetz?
Nein, die Betriebssicherheitsverordnung ist kein Gesetz. Es handelt sich dabei vielmehr um eine Verordnung, aber sie ist genauso wichtig wie ein Gesetz. Sie legt nämlich fest, wie Gesetzte umgesetzt werden sollen. Die Betriebssicherheitsverordnung dient der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit und bestimmt dabei das Arbeitsschutzgesetz näher.
Wer muss die Betriebssicherheitsverordnung umsetzen?
Arbeitgeber:innen sind dafür verantwortlich, dass die Betriebssicherheitsverordnung im Betrieb umgesetzt wird.