Betriebsmittelprüfung

Arbeitssicherheit

Betriebsmittelprüfung ist ein Begriff, der vielen nicht geläufig sein mag, doch seine Bedeutung in der Sicherheits- und Qualitätssicherung ist immens. Laut gesetzlichen Bestimmungen müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen geprüft werden.

Aber was genau heißt „Betriebsmittelprüfung“ und woher kommt der Begriff „E-Check“? Welche spezifischen gesetzlichen Grundlagen sind hier relevant? Wie oft müssen solche Prüfungen durchgeführt werden, und welche Unterschiede bestehen zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln?

Dieser Artikel wird Sie detailliert durch diese Themen führen, von den Unterschieden zwischen stationären und nicht stationären Anlagen hin zu den genauen Anforderungen an Prüfpersonen und dem Ablauf einer Betriebsmittelprüfung. Unsere Zielsetzung ist es, Ihnen einen klaren und präzisen Überblick über dieses essenzielle Thema zu geben, untermauert mit konkreten Fakten und Beispielen aus dem Berufsalltag.

Betriebsmittelprüfung: Alles was Sie wissen müssen

  • Prüfungsgegenstände: Alle Geräte und Hilfsmittel, die elektrische Energie nutzen.
  • Prüfungsablauf: Vorbereitung, Durchführung mit Besichtigung und Messungen, abschließende Bewertung und Erstellung eines Gutachtens.
  • Unsere Partner helfen Ihnen gerne bei der Betriebsmittelprüfung. Nutzen Sie hierfür gerne unser Vergleichsportal.

Betriebsmittelprüfung und E-Check

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Arbeitgeber:innen Gefahren beurteilen, die bei der Nutzung von Arbeitsmitteln entstehen können und passende Schutzmaßnahmen entwickeln.
Zu diesen Schutzmaßnahmen gehört auch die sogenannte Betriebsmittelprüfung. Die Betriebsmittelprüfung, auch E-Check genannt, ist die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

Gesetzliche Grundlagen

Die DGUV Vorschrift 3

Wie und ob eine Prüfung der Betriebsmittel zu erfolgen hat, richtet sich nach der DGUV Vorschrift 3. Die Abkürzung DGUV steht dabei für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die DGUV Vorschrift 3 ist eine von ihr erlassene Unfallverhütungsvorschrift. Die Regeln der DGUV Vorschrift 3 sind für alle Unternehmen und ihre Mitarbeiter:innen verbindlich.

Das Regelungswerk gilt für elektrische Anlagen und Betriebsmittel und ebenfalls für Arbeiten, die in unmittelbarer Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ausgeführt werden.

Die VDE-Bestimmungen

Für die konkrete Ausgestaltung der Betriebsmittelprüfung verweist die DGUV Vorschrift 3 auf die VDE-Bestimmungen.
Dabei handelt es sich um allgemein anerkannte Regeln der Technik, die vom Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE), erlassen werden.
Die Normen sind bei der Planung, der Auswahl und bei der Einrichtung von allen elektrischen Niederspannungsanlagen einzuhalten. Niederspannungsanlagen arbeiten dabei mit einer elektrischen Spannung bis zu 1.500 Volt. Das bedeutet, dass wirklich alle elektrischen Geräte, von der Bohrmaschine über die Kaffeemaschine bis zum Telefon, durch die Betriebsmittelprüfung müssen.

Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)

Schließlich sind noch die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) zu beachten. Sie geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene für die Verwendung von Betriebsmitteln wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit festgelegt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

Prüfungsgegenstand

Bei der Betriebsmittelprüfung werden nach der DGUV Vorschrift 3 alle Gegenstände, die als Ganzes oder in Teilen elektrische Energie nutzen, überprüft. Ebenso überprüft werden müssen Schutz- und Hilfsmittel, die elektrisch betrieben werden, wie Sicherheitsbeleuchtungen, Notausschalter oder automatisch abdunkelnde Schweißbrillen, überprüft werden.

Damit Unternehmer:innen sicher sein können, dass Anlagen und Arbeitsmittel sicher zu bedienen sind, gibt es festgeschriebene Prüfintervalle. Besonders bei der erstmaligen Inbetriebnahme, nach einer Änderung oder einer Reparatur, muss vor der erneuten Nutzung eine Überprüfung stattfinden. In welchen Abständen geprüft wird, ist abhängig von der Bau- und Nutzungsart der Betriebsmittel.

Häufigkeit der Prüfung

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Unterschiedliche Betriebsmittel bedürfen verschiedener Fristen. Gemäß § 5 BetrSichV muss jedes Betriebsmittel unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sein. Nur sichere Betriebsmittel dürfen den Arbeitnehmer:innen zur Verfügung gestellt werden. Um ebendiesen sicheren Betrieb zu gewährleisten, muss in regelmäßigen zeitlichen Abständen eine Betriebsmittelprüfung durchgeführt werden.

Verschiedene Umstände – verschiedene Kriterien

In welchen Abständen ein Betriebsmittel zu prüfen ist, hängt von mehreren Kriterien ab. Zuerst einmal unterscheiden die Vorschriften 3 und 4 zwischen ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln unterschieden. Hinzu kommt die Abgrenzung zwischen stationären und nicht stationären Anlagen.

Die Prüfintervalle richten sich nach der individuellen Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Dabei sind unter anderem Kriterien, wie Herstellerhinweise, Verwendungsdauer und -häufigkeit, Witterungs- und Umwelteinflüsse oder auch die Qualifikation und Erfahrung der Benutzer:innen ausschlaggebend.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind solche, die während des Betriebs bewegt oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Dazu gehören Geräte mit Stecker, wie Kaffeemaschinen, Computer, Drucker sowie Elektrowerkzeuge, wie Bohrer, Schrauber und Schleifer.

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder solche, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie bewegt werden können. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Anschlussleitungen betrieben werden, so etwa Steckdosen oder Beleuchtungsanlagen.

Stationäre Anlagen

Stationäre Anlagen sind solche, die mit ihrer Umgebung fest verbunden sind. So etwa Installationen in Gebäuden, Baustellenwagen, Containern und auf Fahrzeugen.

Nicht stationäre Anlagen

Nicht stationäre Anlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie abgebaut und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut werden. Hierzu gehören unter anderem Anlagen auf Bau- und Montagestellen sowie fliegende Bauten.

Prüfintervalle festlegen

Die Prüfintervalle ortsfesten und (nicht-)stationären Betriebsmitteln variieren zwischen täglich und alle vier Jahre.

Bei ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln kommt es bei der Berechnung der Prüffristen auf den jeweiligen Arbeitsbereich an. Hier reichen die Richtwerte von sechs und zwölf Monaten hin zu vierundzwanzig Monaten. 

Die dargestellten Richtwerte gelten für durchschnittliche Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Sie dienen lediglich der Orientierung. In jedem einzelnen Betrieb müssen daher die individuellen Umstände und Gegebenheiten bei der Berechnung der Prüffristen berücksichtigt werden. Eine Übernahme der Fristen ohne Berücksichtigung der eigenen betrieblichen Situation kann bei zu langen Prüffristen dazu führen, dass gefährliche Mängel nicht rechtzeitig festgestellt werden. 

Anforderungen an Prüfpersonen

Bei der Wahl der Elektrofachkraft müssen Sie als Unternehmer:innen darauf achten, dass elektrische Anlagen und Arbeitsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden.

Wer Elektrofachkraft ist

Eine Elektrofachkraft im Sinne der DGUV Vorschrift 3 ist, wer aufgrund seiner

  1. fachlichen Ausbildung,
  2. Kenntnisse und Erfahrungen
  3. sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen
  4. und mögliche Gefahren erkennen kann. 

Nachweis durch Abschluss- und Qualifikationsnachweise

Die Prüfperson kann also Elektrofachkraft oder eine unter Aufsicht dieser tätigen Person sein. Beide müssen mit der Durchführung der Prüfungen, den elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln vertraut sein. Unternehmen haben dabei sicherzustellen, dass die Prüfperson über ausreichende Kenntnisse verfügt, insbesondere um entstehende Gefahren erkennen zu können. Dies können Unternehmer:innen durch die Vorlage von etwaigen Abschluss- und Qualifikationsnachweisen erreichen. 

Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, gilt die Prüfperson als ungeeignet und die durch sie durchgeführte Betriebsmittelprüfung ist ungültig.

Ablauf einer Betriebsmittelprüfung

Schritt 1 – Vorbereitung

Das A und O einer erfolgreichen Betriebsmittelprüfung ist ihre Vorbereitung. Im Rahmen einer Vorabuntersuchung werden der Prüfungsumfang und die -dauer festgelegt. Wichtig ist diese Feststellung besonders im Hinblick auf den Betriebsablauf. Um einen möglichst störungsfreien und effizienten Ablauf der Betriebsmittelprüfung zu garantieren, müssen Prüfungen frühzeitig angemeldet werden, sodass die betroffenen Anlagen und Arbeitsmittel zugänglich gemacht können. Vor der Prüfung sollte eine Bestandsaufnahme erfolgen. Somit kann gewährleistet werden, dass alle betroffenen Geräte der Prüfung unterzogen werden.

Schritt 2 – Durchführung

Im nächsten Schritt kommt es zur praktischen Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Nach einer ersten Besichtigung und Feststellung augenscheinlicher Mängel, wird durch das Messen mithilfe von geeigneten Mess- und Prüfgeräten überprüft, ob die festgelegten sicherheitstechnischen Grenzwerte eingehalten und die Messergebnisse für die betroffene Anlage oder das Betriebsmittel typisch sind. Schließlich werden in einem Probedurchlauf Sicherheitsfunktionen, insbesondere Melde- und Kontrollleuchten, Befehlsgeräte und Schutzeinrichtungen überprüft. 

Schritt 3 – Bewertung

Die Prüfperson fertigt im Anschluss an die Betriebsmittelprüfung ein Gutachten mit einer abschließenden Bewertung der Prüfung sowie Handlungsempfehlungen an. Diese wird den Unternehmer:innen vorgelegt und dient als Grundlage zur Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung und gegebenenfalls der Anpassung der Prüffristen sowie der Nachrüstung, Mängelbeseitigung oder im Ernstfall der Stilllegung.

Betriebsmittelprüfung – ein Begriff, der jetzt auch Ihnen geläufig ist

Ohne die Betriebsmittelprüfung beziehungsweise dem E-Check wäre die Gewährleistung der Sicherheit und reibungsloser Betriebsabläufe undenkbar. Sie garantiert, dass Betriebsmittel ordnungsgemäß funktionieren, von ihnen keine Gefahr für ihre Benutzer:innen ausgehen und sie den geltenden Gesetzen entsprechen.

Ob ortsfest oder ortsveränderlich – hier finden Sie Expert:innen, die über alle nötigen Qualifizierungen verfügen und wissen, worauf es bei der Verwendung von Betriebsmitteln ankommt. Mit der systematischen Vorgehensweise für die Betriebsmittelprüfung stellen die Expert:innen sicher, dass alle erforderlichen Prüfungen rechtzeitig durchgeführt und die entsprechenden Dokumentationen erstellt werden.

Ergreifen Sie die Initiative und tragen Sie dazu bei, Ihre Arbeitsumgebung sicherer zu gestalten und gleichzeitig die Produktivität Ihres Unternehmens aufrechtzuerhalten. 

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Inhalt

Marco Rissel

Herr Rissel ist Geschäftsführer und leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bei arbeitsschutz.jetzt. Mit 20 Jahren Erfahrung im Arbeitsschutz bringt er umfassende Expertise in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Qualitätsmanagement mit.

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