Betriebsbegehung: Das müssen Arbeitgeber:innen wissen

Betriebsbegehung: Das müssen Arbeitgeber:innen wissen

Berufsgenossenschaften melden sich regelmäßig für Betriebsbegehungen an. Durch Betriebsbegehungen werden alle Bereiche eines Unternehmens in regelmäßigen Abständen systematisch auf die einwandfreie, vollständige sowie gesetzeskonforme Umsetzung aller Arbeitsschutzmaßnahmen überprüft. Dabei wird analysiert, wo potenzielle Gefährdungen bestehen oder entstehen könnten und wie man diese beheben oder präventiv vermeiden kann.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bei einer Betriebsbegehung werden alle Bereiche eines Unternehmens oder Betriebs auf die Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen überprüft.
  • Es wird analysiert, wo potenzielle Gefährdungen oder Gesundheitsrisiken bestehen oder entstehen könnten und wie man diese beseitigen kann.
  • Zeitliche festgelegte Vorgaben für die Durchführung einer Betriebsbegehung gibt es nicht. Zur Festlegung der Prüfungszeiträume sollten sich Arbeitgeber:innen an der Größe ihres Unternehmens und dem jeweiligen dort herrschenden Gefährdungspotenzial orientieren.

Was ist eine Betriebsbegehung?

Die Betriebsbegehung stellt ein zentrales Element des Arbeitsschutzes dar, das erlaubt, Risiken und Gefahrenstellen zeitnah zu erkennen und adäquate Arbeitsschutzmaßnahmen zu initiieren. Dabei werden alle Bereiche eines Unternehmens oder Betriebs regelmäßig auf die Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen überprüft. Es wird analysiert, wo potenzielle Gefährdungen oder Gesundheitsrisiken bestehen oder entstehen könnten und wie man diese beseitigen kann.

Die Berufsgenossenschaft ist als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung dazu verpflichtet, die Betriebe ihrer Mitgliedsunternehmen aufzusuchen. Es soll sichergestellt werden, dass die geltenden Bestimmungen und Regeln für den Arbeitsschutz eingehalten und darüber beraten werden, wie Gefährdungen an den Arbeitsplätzen beseitigt werden können.

Rechtliche Grundlagen

Die Vorgaben für die Durchführung von Betriebsbegehungen finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und bei den Richtlinien der Berufsgenossenschaft (BG).

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet neben Arbeitgeber:innen sowohl Fachkräfte für Arbeitssicherheit als auch Betriebsärzt:innen zur regelmäßigen Betriebsbegehungen.

Gefährdungsbereiche

Die Berufsgenossenschaft schreitet bei einer Betriebsbegehung in der Regel alle Betriebsbereiche ab. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf folgenden Gefährdungsbereichen im Betrieb:

  • mechanische Gefährdungen
  • elektrische Gefährdungen
  • chemische Gefährdungen
  • biologische Gefährdungen
  • Brand- und Explosionsgefährdungen
  • thermische Gefährdungen (Hitze und Kälte) 
  • physikalische Gefährdungen, z. B. durch Lärm, Vibration, Strahlung, Druck
  • psychische Belastungen, z. B. durch Tätigkeitsinhalt, Arbeitsablauf oder spezielle Arbeitsbedingungen
  • Gefährdungen durch Mängel in der Organisation, Information, Kooperation und Qualifikation

Beteiligte einer Betriebsbegehung

Arbeitgeber:innen

Arbeitgeber:innen tragen die Hauptverantwortung für die Durchführung der Betriebsbegehung. Es gibt für sie zwar keine gesetzliche Verpflichtung, selbst an ihnen teilzunehmen. In kleineren Unternehmen jedoch sind die Arbeitgeber:innen regelmäßig bei Betriebsbegehungen persönlich anwesend.

Eine regelmäßige Beteiligung von Ihnen als Arbeitgeber:in an Betriebsbegehung wird unabhängig von der Betriebsgröße empfohlen. Nutzen Sie die Gelegenheit der persönlichen Begegnung mit der Berufsgenossenschaft, um Fragen zu stellen und bei Unklarheiten nachzufragen. Ein offener Dialog hilft dabei, die beste Lösung bei Problemen zu finden und die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb zu verbessern. 

Sonstige Beteiligte

Teilnehmer:innen der Betriebsbegehung sind neben den Arbeitgeber:innen in der Regel die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:innen, eine Führungskraft aus der zu begehenden Abteilung und eine Vertreter:in des Betriebs- bzw. Personalrats. Häufig werden auch die Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens hinzugezogen.

Die aktive Teilnahme mehrerer Beteiligter zeigt, wie wichtig Ihr Unternehmen das Thema Arbeitssicherheit nimmt und motiviert Mitarbeiter:innen dazu, sich mit dem Thema intensiver zu beschäftigen.

Häufigkeit von Betriebsbegehungen

Festlegung von Prüfungsintervallen durch Arbeitgeber:innen

Zeitliche Vorgaben für die Durchführung einer Betriebsbegehung findet sich in keinem arbeitsschutzrechtlichen Regelwerk. Im Arbeitssicherheitsgesetz heißt es lediglich, dass diese auf regelmäßiger Basis erfolgen müssen. Damit liegt die zeitliche Terminierung einer Begehung mehr oder weniger in der alleinigen Verantwortung der Arbeitgeber:innen. Zur Festlegung der Prüfungszeiträume sollten sich diese dabei an der Größe ihres Unternehmens und dem jeweiligen dort herrschenden Gefährdungspotenzial orientieren. Allgemein gilt die Faustregel: Je höher die Gefährdung, desto häufiger ist die Betriebsbegehung durchzuführen. So muss eine Begehung in Unternehmen der Bau- und Metallindustrie deutlich häufiger erfolgen als an üblichen Büroarbeitsplätzen.

Spontane Ankündigung durch die Berufsgenossenschaft

Neben der Festlegung von allgemeinen Prüfungsintervallen durch die Arbeitgeber:innen kann sich die Berufsgenossenschaft spontan ankündigen. Kündigt sich die Berufsgenossenschaft an, müssen Arbeitgeber:innen den Termin wahrnehmen und dürfen nicht auf die allgemeinen Prüfungsintervalle verweisen. Berufsgenossenschaften haben nämlich ein sogenanntes Sonderzugangsrecht.

Daneben haben die Prüfer:innen der Berufsgenossenschaft unter anderem das Recht, betriebliche Unterlagen von euch zu verlangen, Arbeitsmittel zu kontrollieren, Arbeitsabläufe zu untersuchen und Anordnungen zur Unfallverhütung bis hin zur Stilllegung von Betriebsteilen zu veranlassen.

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Ablauf der Betriebsbegehung

Die Betriebsbegehung besteht aus mehreren Schritten. Die Betriebsbegehung besteht aus einem Vorgespräch, der Begehung und einer Nachbesprechung. 

Schritt 1: Vorgespräch

Eine sorgfältige Vorbereitung und Zusammenstellung der relevanten Daten und Arbeitsdokumente sind von entscheidender Bedeutung für eine effektive Durchführung einer Betriebsbegehung, um während der Begehung alle relevanten Informationen zur Verfügung zu haben.

Folgende Arbeitsdokumente sollten vor Beginn der Begehung vorliegen:

  • Teilnehmerliste
  • Dokumentationen über frühere Begehungen
  • Fragenliste für Interviews mit den Beschäftigten
  • Formulare für die Berichterstattung über die Feststellungen
  • Liste aller eingesehenen Dokumente

Die Arbeitsdokumente können in analoger oder digitaler Form erstellt werden.

Schritt 2: Die Begehung

Während der Begehung wird durch Inaugenscheinnahme des gesamten Betriebs sowie durch Befragung der Beschäftigten nach möglichen Gefahren gesucht. Potenzielle und bestehende Mängel werden in einem Protokoll festgehalten.

Schritt 3: Nachbesprechung

Nach der Betriebsbegehung werden festgestellte Mängel durch die Berufsgenossenschaft in einem sogenannten Revisionsschreiben festgehalten und dem Unternehmen einige Tage später formal mitgeteilt. Regelmäßig ist darin auch eine Fristsetzung zur Meldung der Mängelbeseitigung enthalten. Leichte Mängel werden mündlich während der Besichtigung mitgeteilt.

Arbeitgeber:innen sollten während der Betriebsbegehung ein eigenes Protokoll führen. Damit dokumentieren sie nicht nur Interesse an der Mängelbeseitigung, sondern haben auch die Möglichkeit, den Inhalt des Revisionsschreibens besser nachzuvollziehen. Hat sich herausgestellt, dass einzelne Bereiche des Betriebs Mängel aufweisen, wird im Nachgespräch mit allen Beteiligen über die Beseitigung dieser gesprochen. Gemeinsam wird entscheiden, wie diese Beseitigung auszusehen hat und bis wann sie abgeschlossen sein muss. Es kann auch bereits ein Folgetermin zu einer erneuten Besichtigung vereinbart werden.

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Häufig gestellte Fragen

Warum will die Berufsgenossenschaft mein Betrieb begehen?

Die Berufsgenossenschaft ist als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung dazu verpflichtet, die Betriebe ihrer Mitgliedsunternehmen aufzusuchen.

Wer sollte an einer Betriebsbegehung teilnehmen?

Beteiligte der Betriebsbegehung sind neben Berufsgenossenschaften und den Arbeitgeber:innen in der Regel die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:innen, eine Führungskraft aus der zu begehenden Abteilung und eine Vertreter:in des Betriebs- bzw. Personalrats.

Wie häufig müssen Betriebsbegehungen stattfinden?

Zeitliche Vorgaben für die Durchführung einer Betriebsbegehung findet sich in keinem arbeitsschutzrechtlichen Regelwerk. Zur Festlegung der Prüfungszeiträume sollten sich Arbeitgeber:innen an der Größe ihres Unternehmens und dem jeweiligen dort herrschenden Gefährdungspotenzial orientieren. Berufsgenossenschaften können sich jedoch auch spontan ankündigen.

Wie läuft eine Betriebsbegehung ab?

Die Betriebsbegehung besteht aus mehreren Schritten. Die Betriebsbegehung besteht aus einem Vorgespräch, der Begehung und einer Nachbesprechung. 

Inhalt

Marco Rissel

Herr Rissel ist Geschäftsführer und leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bei arbeitsschutz.jetzt. Mit 20 Jahren Erfahrung im Arbeitsschutz bringt er umfassende Expertise in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Qualitätsmanagement mit.

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