Arbeitssicherheit bedeutet, arbeitsbedingten Unfälle und Krankheiten vorzubeugen sowie einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie umfasst eine Reihe von Anforderungen und Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle Beschäftigten im Betrieb wissen, wie sie ihren Arbeitsplatz sicher halten und Arbeitsunfälle minimieren können.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Arbeitssicherheit dient dem Schutz der Mitarbeiter:innen und vermeidet arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme – dies ist auch wirtschaftlich von Vorteil.
- Arbeitgeber:innen tragen die Hauptverantwortung für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.
- Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Sie definieren die Pflichten der Arbeitgeber:innen und legen den Rahmen für die Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes fest.
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:innen und Sicherheitsbeauftragte sind Schlüsselfiguren. Sie beraten und unterstützen Arbeitgeber:innen in Fragen des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsprävention.
- Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften wird von den Berufsgenossenschaften streng kontrolliert. Unangemeldete Betriebsbesichtigungen stellen sicher, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Vorteile der Arbeitssicherheit
Hauptziel der Arbeitssicherheit ist es, die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden von Arbeitgeber:innen und ihren Mitarbeiter:innen zu gewährleisten. Damit dieses Ziel auch erreicht werden kann, müssen Faktoren, wie Arbeitsbedingungen, Schutzvorkehrungen und schließlich das Verhalten von allen Beschäftigten berücksichtigt und sorgfältig beurteilt werden.
In der Folge ergeben sich aus der Einhaltung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen zahlreiche Vorteile – sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Arbeitgeber:innen:
Vorteile für Arbeitnehmer:innen | Vorteile für Arbeitgeber:innen |
Schutz vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Krankheiten | Reduzierung von Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle und Krankheiten |
Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens am Arbeitsplatz | Steigerung der Produktivität und der Zufriedenheit von Mitarbeiter:innen |
Gewährleistung einer sicheren Arbeitsumgebung | Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen und Verringerung von rechtlichen Konsequenzen |
Die drei Säulen der Arbeitssicherheit
Die Arbeitssicherheit baut auf drei wichtigen Säulen auf. Dazu gehören
- das Prinzip zur Vermeidung von Gefahren
- das Prinzip zur ordnungsgemäßen Instandhaltung
- das Prinzip zur Unterweisung der Mitarbeiter:innen
Prinzip zur Vermeidung von Gefahren
Hier geht es darum, dass potenzielle Gefahrenquellen frühst möglichst erkannt und beseitigt werden sollen, um Unfälle zu verhindern. Dieses Prinzip wird durch das Bereitstellen von sicheren Arbeitsmitteln und Arbeitsschutzausrüstungen sowie das Ergreifen von Maßnahmen zur Minimierung von Gefährdungen durch Arbeitsprozesse sichergestellt.
Prinzip zur ordnungsgemäßen Instandhaltung
Arbeitsmittel und Arbeitsstätten sollen stets so gehalten werden, dass ihre sichere Nutzung dauerhaft gewährleistet werden kann. So müssen notwendige Reparaturen oder Wartungsarbeiten rechtzeitig durchgeführt werden.
Prinzip zur Unterweisung der Mitarbeiter:innen
Mitarbeiter:innen müssen über die Gefahren und Risiken an ihrem Arbeitsplatz informiert und in den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln eingewiesen werden, um Eigen- und Fremdverletzungen zu verhindern.
Gesetzliche Grundlagen
Welche Maßnahmen Arbeitgeber:innen zu ergreifen haben und welche Pflichten sie im Einzelnen treffen, ergeben sich insbesondere aus
- dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und
- dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Über das Arbeitssicherheitsgesetz
Im Arbeitssicherheitsgesetz geht es vordergründig um die Personen, die den Arbeitsschutz im Unternehmen umsetzen und überwachen. Es ist das Regelwerk für Arbeitnehmer:innen, Betriebsärzt:innen, Sicherheitsingenieur:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit. So werden etwa ihre Aufgaben und Pflichten näher definiert. Das Arbeitssicherheitsgesetz wird von weiteren Regelungen ergänzt. Dazu gehört etwa die DGUV Vorschrift 2, eine von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung erlassenen Unfallverhütungsvorschrift.
Über das Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt das Fundament für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter:innen während ihrer Arbeit. Im Kern geht es darum, durch Arbeitsschutzmaßnahmen die Arbeitsbedingungen zu sichern und zu verbessern. Durch die sogenannte Gefährdungsbeurteilung, sollen potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz rechtzeitig festgestellt werden, damit diesen effektiv entgegengewirkt werden kann. Umfasst sind sowohl Gefahren, die das Unternehmen selbst als auch solche, die den individuellen Arbeitsplatz aller Mitarbeiter:innen betreffen.
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Zentrale Akteur:innen
Gesetzliche Regelungen müssen auch umgesetzt werden. Für die Umsetzung und damit der Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes sind neben Arbeitgeber:innen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:innen und Sicherheitsbeauftragte verantwortlich.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, kurz Sifa, berät gemeinsam mit Betriebsärzt:innen die Arbeitgeber:innen in Sachen Arbeitsschutz- sowie Gesundheitsschutz und unterstützt sie in ihrer Umsetzung.
Bereits ab der ersten angestellten Person haben alle Unternehmen eine Sifa zu bestellen. Die Art und der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung richten sich nach der Anzahl der beschäftigten Personen und den im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit dieser Personen.
Die persönlichen Anforderungen an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit richten sich nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2.
Betriebsärzt:innen
Betriebsärzt:innen beugen durch gezielte Maßnahmen arbeitsbedingte Beschwerden und Erkrankungen vor. Dabei handelt es sich weder um gewöhnliche Hausärzt:innen noch um Klinikärzt:innen, die die im Betrieb angestellten Mitarbeiter:innen während ihrer Beschäftigung behandeln oder Krankheiten diagnostizieren. Sie haben vielmehr eine beratende Funktion und stehen im engen Austausch mit den Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen, Fachkräften für Arbeitssicherheit und außerhalb des Betriebs stehenden Akteur:innen, wie etwa den zuständigen Berufsgenossenschaften. Voraussetzung für eine Tätigkeit als Betriebsärzt:in ist ein fundiertes Wissen der Arbeitsprozesse sowie der sozialmedizinischen und -rechtlichen Grundlagen des Gesundheitssystems.
Unternehmer:innen sind verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch Betriebsärzt:innen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen. Als solche besonderen Anlässe gelten nach der DGUV Vorschrift 2 unter anderem:
- die grundlegende Umgestaltung von Arbeitszeit, Pausen und Schichtsystemen,
- die Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen, Beurteilungen und Beratungen,
- Suchterkrankungen, die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen,
- Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen und der (Wieder-)Eingliederung von Rehabilitanden,
- oder auch die Häufung gesundheitlicher Probleme.
Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter:innen, die neben ihrer Haupttätigkeit in Ihrem Betrieb zusätzlich bei der Durchführung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen unterstützen. Sie gelten als Expert:innen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen, da sie durch ihre Orts-, Fach- und Sachkenntnisse wie niemand anderes in ihrem Arbeitsbereich Risiken erkennen und entsprechend darauf reagieren können.
Sicherheitsbeauftragte sind ausschließlich ehrenamtlich tätig und bilden die Brücke zwischen ihren Kolleg:innen und den Vorgesetzten. Durch ihr kollegiales Einwirken, Ausdauer und Geduld bewirken sie ein sicherheitsgerechtes Verhalten aller im Betrieb beteiligten Personen.
Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft
Die im Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetz sowie in der DGUV Vorschrift 2 genannten Aufgaben und Pflichten sind durch die Arbeitgeber:innen und dem Fachpersonal zwingend zu erfüllen. Eine Nichteinhaltung führt zu einem Verstoß und in der Folge zu Ordnungsstrafen. Damit das Ihnen und anderen Unternehmer:innen nicht passiert, wird die Einhaltung der in den Regelwerken genannten Vorgaben streng kontrolliert. Dafür ist die Berufsgenossenschaft zuständig.
Im Rahmen von unangemeldeten Betriebsbesichtigungen überprüfen die Berufsgenossenschaften, ob die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften und die durch sie erlassenen Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Sie überprüfen die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, Gefährdungsbeurteilungen sowie Maßnahmen zur Risikominimierung oder die Lagerung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen.
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Häufig gestellte Fragen
Was ist Arbeitssicherheit?
Arbeitssicherheit bedeutet, arbeitsbedingten Unfälle und Krankheiten vorzubeugen sowie einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz zu gewährleisten. Sie umfasst eine Reihe von Anforderungen und Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle Beschäftigten im Betrieb wissen, wie sie ihren Arbeitsplatz sicher halten und Arbeitsunfälle minimieren können.
Wer ist für die Arbeitssicherheit verantwortlich?
Die Hauptverantwortung tragen Arbeitgeber:innen. Sie werden allerdings bei der Umsetzung der Arbeitssicherheitsmaßnahmen von weiteren Akteur:innen unterstützt. Zu diesen Akteur:innen gehören Sifas, Betriebsärzt:innen und Sicherheitsbeauftragte.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber:innen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz treffen Arbeitgeber:innen Pflichten, wie die Gewährleistung der arbeitsmedizinischen Betreuung, die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsprozessen und die Bestellung von Betriebsärzt:innen sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit.