Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Was müssen Unternehmer:innen beachten?

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Was müssen Unternehmer:innen beachten?

Das Arbeitsschutzgesetz ist ein komplexes Regelwerk, das von Arbeitgeber:innen nicht nur gesetzliche Einhaltung, sondern auch ein proaktives Engagement für die Sicherheit ihrer Beschäftigten, fordert. Von der grundlegenden Verantwortung über die Implementierung effektiver Maßnahmen bis hin zur Schaffung eines sicheren Arbeitsumfeldes – dieser Artikel beleuchtet das Arbeitsschutzgesetz umfassend.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Arbeitsschutzgesetz zielt auf die stetige Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten ab.
  • Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen sind gemeinsam für die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlich.

Ziele des ArbSchG

Die Ziele des deutschen Arbeitsschutzgesetzes liegen 

  • im Schutz der Beschäftigten vor Gefahren und gesundheitlichen Schäden sowie 
  • in der Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Das Gesetz bietet Unternehmen dabei Gestaltungsspielräume, um Schutzmaßnahmen an die betrieblichen Gegebenheiten anzupassen, und legt einen wesentlichen Schwerpunkt auf die Gefährdungsbeurteilung. Diese dient dazu, Risiken zu identifizieren, zu beseitigen oder zu minimieren und die Arbeitsplätze gesundheitsförderlich zu gestalten.

Wer ist Arbeitgeber:in?

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz einzelne Personen, aber auch Personengesellschaften.

Arbeiten in Ihrem Unternehmen gelegentlich Ihre Arbeitnehmer:innen mit Mitarbeiter:innen anderer Arbeitgeber:innen zusammen? In diesem Fall müssen Sie mit Ihren Kolleg:innen in Sachen Arbeitssicherheit zusammenarbeiten. Das sagt Ihnen der § 8 ArbSchG. Alle im Betrieb Beschäftigten müssen gleichermaßen in die Sicherheitsmaßnahmen eingewiesen werden.

Neben Ihnen als Arbeitgeber:in sind nach § 13 ArbSchG folgende Personen gleichermaßen für den Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich: 

  • Die gesetzlichen Vertreter:innen,
  • Vertretungsberechtigte Organe juristischer Personen, 
  • Vertretungsberechtigte Gesellschafter:innen,
  • Unternehmensleitungen oder damit beauftrage Personen im Rahmen ihrer Befugnisse und 
  • alle verpflichteten Personen nach einer Unfallverhütungsvorschrift.

Das Arbeitsschutzgesetz ist komplex

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Arbeitgeber:innenpflichten

Schritt 1: Maßnahmen ergreifen und überprüfen

Als Arbeitgeber:innen müssen Sie nicht nur die nötigen Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen, sondern auch überprüfen, ob diese funktionieren. Wenn diese nicht wirksam sind, müssen Sie diese anpassen. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen stellen die erforderlichen Materialien bereit und organisieren die Maßnahmen. Dabei müssen die Maßnahmen praktikabel sein. Sicherheitsmaßnahmen, die während der Arbeit gar nicht durchführbar sind, weil sie die eigentliche Arbeit der Arbeitnehmer:innen an der Umsetzung hindern, sind nicht angemessen.

Arbeitgeber:innen müssen der Beanstandung nachgehen und so immer wieder ihre Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen, ändern und anpassen. 

Schritt 2: Mitarbeiter:innen über Gefahren unterrichten

Nachdem Sie die ersten Maßnahmen ergriffen und auf ihre Wirksamkeit überprüft haben, geht es im nächsten Schritt darum, alle Mitarbeiter:innen, die den potenziellen Gefahren ausgesetzt sein könnten, auf die Gefährdungen und Risiken ihrer Arbeit aufmerksam zu machen.

Weisen Sie Ihre Beschäftigten darauf hin, dass sie das Recht haben, sich regelmäßig untersuchen zu lassen, wenn sie Gefahren ausgesetzt sind und treffen Sie aktive Vorkehrungen für Erste-Hilfe- und sonstige Notfallmaßnahmen. Dazu gehört unter anderem, dass Arbeitgeber:innen Verantwortliche benennen, die für die Erste Hilfe, den Brandschutz und die Evakuierung verantwortlich sind. Wie viele Personen Sie mit dieser Aufgabe betrauen, bleibt Ihnen selbst überlassen. Gesetzlich muss die Zahl der Ersthelfer:innen und Brandschutzhelfer:innen jedoch mindestens 5% der Mitarbeiter:innenanzahl betragen.

Schritt 3: Unterweisung

Nach dem Arbeisschutzgesetz haben Sie die Mitarbeiter:innen in Ihrem Unternehmen vor der Einstellung im Betrieb und bei Änderungen der Maßnahmen oder der Technik über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung muss stets an die Gefährdungsentwicklung im Betrieb angepasst sein und in regelmäßigen Abständen wiederholt werden.

Schritt 4: Die Gefährdungsbeurteilung

§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes gibt vor, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist. Eine Gefährdungsbeurteilung ist die Dokumentation von Gefahren, die bei der Arbeit auftreten können.

Um Ihnen eine Orientierungshilfe für Ihre Gefährdungsbeurteilung an die Hand zu geben, benennt das Arbeitsschutzgesetz verschiedene Anhaltspunkte.

Daraus lässt sich folgender Fragenkatalog ableiten:

  1. Wie sind die Arbeitsstätten und Arbeitsplätze eingerichtet und gestaltet?
  2. Gibt es Einwirkungen physikalischer, chemischer oder biologischer Art?
  3. Welche Arbeitsmittel, insbesondere Stoffe, Maschinen, Geräte und Anlagen nutzen die Mitarbeiter:innen und wie gehen sie damit um?
  4. Wie werden Arbeitsabläufe und Fertigungsverfahren gestaltet und wie ist die Arbeitszeit geregelt?
  5. Sind alle Beschäftigten angemessen unterwiesen und qualifiziert?
  6. Gibt es psychische Belastungen bei der Arbeit?

Schritt 5: Schriftliche Dokumentation

Nach § 6 ArbSchG müssen Sie den gesamten Prozess von der Ergreifung der Maßnahmen, über die Unterweisung der Mitarbeiter:innen bis hin zur Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentieren.

Außerdem müssen die Unfälle im Betrieb, bei denen tödliche Unfälle oder Unfälle mit Todesfolge und solche, wegen derer Arbeitnehmer:innen mindestens drei Tage ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, dokumentiert werden.

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Pflichten der Arbeitnehmer:innen

Zwar stehen Sie als Arbeitgeber:in in der Hauptverantwortung für den Arbeitsschutz. Doch auch Ihre Mitarbeiter:innen haben die Pflicht, für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit zu sorgen. Und genauso tragen sie Sorge um andere Personen, auf die ihr Handeln Auswirkungen haben kann.

Sie sind etwa dazu verpflichtet, die Arbeitsschutzanweisungen der Arbeitgeber:in einzuhalten. Sie müssen Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß verwenden und Gefahren oder Mängel umgehend melden. 

Im Falle einer unmittelbaren erheblichen Gefahr müssen Arbeitnehmer:innen in der Lage sein, geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadensbegrenzung selbst zu treffen, wenn der zuständige Vorgesetzte nicht erreichbar ist. 

Technischer, betrieblicher und organisatorischer Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz in Deutschland umfasst verschiedene Aspekte.

Dieser lässt sich in folgende Bereiche aufgliedern:

  • Technischer Arbeitsschutz: Sicherheitsvorkehrungen für Maschinen und Anlagen
  • Betrieblicher Arbeitsschutz: Strukturen und Abläufe innerhalb eines Unternehmens, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sicherstellen sollen
  • Organisatorischer Arbeitsschutz: Maßnahmen zur Organisation und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen

Technischer Arbeitsschutz

Der technische Arbeitsschutz spielt eine wichtige Rolle bei der Verhinderung von Gesundheitsschäden und umfasst Sicherheitsmaßnahmen für Maschinen, Anlagen und Arbeitsmittel. 

Regelmäßige Überprüfungen der Sicherheit und Eignung von Arbeitsmitteln sind unerlässlich, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu minimieren und einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Diese Maßnahmen helfen, Arbeitsunfälle zu reduzieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, was sich wiederum positiv auf die Produktivität und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz auswirkt.

Betrieblicher Arbeitsschutz

Der betriebliche Arbeitsschutz umfasst:

  • die Organisation und Struktur des Arbeitsschutzes innerhalb eines Unternehmens,
  • die Festlegung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten,
  • die Integration von Arbeitsschutzmaßnahmen in die betrieblichen Führungsstrukturen,
  • die Verantwortungs- und Aufgabenübertragung und
  • die Sicherstellung notwendiger Qualifikationen für den Arbeitsschutz.

Es geht zentral um die Frage, wie alles in einem Betrieb organisiert ist. Dazu gehört, dass Arbeitsplätze und Arbeitsstätten sicher sind, die Gesundheitsvorsorge stimmt und dass Mitarbeiter:innen richtig angewiesen werden, um sicher zu arbeiten.

Organisatorischer Arbeitsschutz

Der organisatorische Arbeitsschutz durchzieht das gesamte Arbeitsschutzsystem. Hierzu gehören neben dem Arbeitsschutzgesetz selbst, das Gesetz für Arbeitssicherheit, die Regeln über die Arbeitsschutzüberwachung durch Berufsgenossenschaften, Aufsichtsbehörden, Ausschüssen sowie Länder- und Bundesministerien.

Spezielle Schutzmaßnahmen für bestimmte Personengruppen

Die allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen werden durch spezielle Schutzvorschriften für bestimmte Personengruppen ergänzt, um ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese Gruppen umfassen unter anderem schwangere Frauen, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen:

Mutterschutz und Elternzeit

Der Mutterschutz in Deutschland ist darauf ausgerichtet, den bestmöglichen Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen zu gewährleisten und berufliche Nachteile durch Schwangerschaft und Stillzeit zu verhindern. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, und schließt Schülerinnen und Studentinnen ein, soweit die Ausbildungsstätte Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt.

Die Schutzfristen vor und nach der Entbindung, der Kündigungsschutz sowie die Leistungen wie Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn sind wichtige Bestandteile des Mutterschutzrechts, die die Gesundheit der Mutter und des Kindes sicherstellen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Kinder und Jugendliche in der Arbeitswelt, indem es:

  • Kinderarbeit grundsätzlich verbietet,
  • Jugendliche vor zu schweren, gefährdenden und gesundheitsschädigenden Arbeiten schützt,
  • Jugendliche geregelte Arbeitszeiten haben,
  • Jugendliche längeren Jahresurlaub als Erwachsene haben und
  • Jugendliche keine Arbeiten verrichten dürfen, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen oder ihre Sicherheit gefährden.

Arbeitgeber:innen müssen Jugendliche vor Beginn der Beschäftigung und bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen unterweisen. Eine jährliche ärztliche Untersuchung vor Beginn der Beschäftigung und ein Jahr danach sind ebenfalls wichtige Maßnahmen, um die Gesundheit und Entwicklung der Jugendlichen zu fördern. 

Schutz von Menschen mit Behinderungen

Das Sozialgesetzbuch IX regelt den Schutz von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, Arbeitsplätze behindertengerecht auszustatten und Barrieren zu beseitigen, insbesondere bei Schwerbehinderung durch individuelle Anpassungen. 

In Deutschland müssen Betriebe mit mehr als 20 Angestellten eine Beschäftigungsquote von 5 % an Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen einhalten, was die gesellschaftliche Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben fördert.

Die Einrichtung einer Schwerbehindertenvertretung im Betrieb ermöglicht eine Interessenvertretung schwerbehinderter Menschen und unterstützt bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Betrieb. 

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie ist eine Initiative zur Unterstützung der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und Stärkung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Sie basiert auf der Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Die GDA zielt darauf ab, das Arbeitsschutzsystem in Deutschland kontinuierlich zu modernisieren und an den Wandel der Arbeitswelt anzupassen. Durch Anreize werden Betriebe unterstützt, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu stärken.

Die Arbeitsprogramme und Leitlinien der GDA ermöglichen ein abgestimmtes Vorgehen der Aufsichtsdienste, verbessern die Beratungskonzepte und Überwachungspraxis und tragen zur Vereinfachung des Vorschriften- und Regelwerks bei. 

Darüber hinaus werden durch die Vergabe des Deutschen Arbeitsschutzpreises herausragende Leistungen im Arbeitsschutz durch die GDA anerkannt und die Verbesserung des Arbeitsschutzes in Unternehmen gefördert. 

Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes leicht gemacht

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Häufig gestellte Fragen

Welches Ziel wird mit dem Arbeitsschutzgesetz verfolgt?

Das Arbeitsschutzgesetz zielt auf die stetige Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten ab.

Wer ist Arbeitgeber:in?

Arbeitgeberinnen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz einzelne Personen, aber auch Personengesellschaften. Arbeitgeber:in ist aber auch, wer wie Arbeitgeber:innen Verantwortung im Unternehmen übernimmt. Dazu gehört etwa Unternehmensleitungen oder damit beauftrage Personen.

Was ist die GDA?

GDA steht für die „Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie“ und ist eine Initiative zur Unterstützung der Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes und Stärkung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Die GDA zielt darauf ab, das Arbeitsschutzsystem in Deutschland kontinuierlich zu modernisieren und an den Wandel der Arbeitswelt anzupassen.

Inhalt

Marco Rissel

Herr Rissel ist Geschäftsführer und leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit bei arbeitsschutz.jetzt. Mit 20 Jahren Erfahrung im Arbeitsschutz bringt er umfassende Expertise in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Qualitätsmanagement mit.

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