Haben Sie sich auch schon gefragt, was genau der Unterschied zwischen „Arbeitsschutz“ und „Arbeitssicherheit“ ist? Sie sind nicht allein!
Diese beiden Begriffe schweben oft durch unsere Arbeitswelt, und obwohl sie ähnlich klingen, haben sie unterschiedliche Bedeutungen. In unserer Gliederung werden wir diesen Unterschied genau beleuchten und Ihnen zeigen, warum es so wichtig ist, beide zu verstehen.
Ein kleiner Hinweis: Es geht um mehr als nur Worte – es geht um das Wohl und die Sicherheit von uns allen am Arbeitsplatz. Neugierig geworden? Dann lesen Sie weiter und werden Sie zur Expert:in in Bezug auf Arbeitsschutz und -sicherheit!
Alles was Sie wissen müssen auf einen Blick:
- Das Arbeitsschutzgesetz fokussiert auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, das Arbeitssicherheitsgesetz auf verantwortliche Akteur:innen.
- Die Akteuer die sich um beides kümmern sind: Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:innen, Sicherheitsbeauftragte.
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind eng verbunden und beeinflussen sich gegenseitig.
Kernpunkte des Arbeitsschutzes
Arbeitsschutz ist ein essenzieller Aspekt, der die Sicherheit und Gesundheit aller Beschäftigten am Arbeitsplatz gewährleisten soll. Er umfasst sämtliche Maßnahmen und Vorkehrungen innerhalb eines Unternehmens, die darauf abzielen, Unfälle und gesundheitliche Beeinträchtigungen im beruflichen Umfeld zu minimieren.
In Übereinstimmung mit der Struktur der Arbeitsschutzmaßnahmen wird der Begriff Arbeitsschutz heutzutage im Allgemeinen in drei Hauptbereiche unterteilt: Dabei erfolgt eine Unterscheidung zwischen produktbezogenem, betrieblichem und organisatorischem Arbeitsschutz.
Produktbezogener Arbeitsschutz
Der produktbezogene Arbeitsschutz stellt sicher, dass die benutzten Betriebsmittel und Anlagen am Arbeitsplatz den Sicherheitsanforderungen genügen.
Betrieblicher Arbeitsschutz
Sicherheitstechnischer Arbeitsschutz
Der sicherheitstechnische Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die getroffen werden müssen, um Gesundheitsgefährdungen und Verletzungen an allen Mitarbeiter:innen zu verhindern. So also etwa Maßnahmen zur Verhütung von Berufskrankheiten, die Arbeitshygiene und die Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse.
Sozialer Arbeitsschutz
Sozialer Arbeitsschutz umfasst gesetzliche Bestimmungen, die darauf abzielen, unsere Arbeitskraft zu schützen und besonders auf spezielle Personengruppen Rücksicht zu nehmen. Ein anschauliches Beispiel hierfür sind das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Diese Gesetze gewährleisten, dass Mütter und junge Arbeitnehmer:innen im Arbeitsumfeld besondere Schutzvorkehrungen genießen.
Medizinischer Arbeitsschutz
Der medizinische Arbeitsschutz konzentriert sich abschließend auf sämtliche Aspekte und Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer:innen. Dies schließt auch die Anwendung ergonomischer Prinzipien ein, um die Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze menschengerecht zu gestalten.
Der sicherheitstechnische, soziale und medizinische Arbeitsschutz greifen eng ineinander. Eine eindeutige Abgrenzung der Gebiete untereinander ist nicht so einfach möglich. So enthält etwa das Jugendarbeitsschutzgesetz, das grundsätzlich zum sozialen Arbeitsschutz gehört, auch Forderungen des sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes.
Organisatorischer Arbeitsschutz
Den organisatorischen Arbeitsschutz finden Sie im gesamten Arbeitsschutzsystem. Dieser umfasst neben dem Arbeitsschutzgesetz selbst, die Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes, die Arbeitsschutzüberwachung durch Berufsgenossenschaften, Aufsichtsbehörden, Ausschüsse sowie Länder- und Bundesministerien.
Grundsätze der Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen ihre Aufgaben ohne Risiken sicher ausüben können. Arbeitgeber:innen sind verantwortlich für die Schaffung sicherer Arbeitsumgebungen und die Reduzierung von Gesundheitsrisiken. Mit der Arbeitssicherheit können sie doppelt gewinnen: Sie hat nicht nur positive Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Beschäftigten, sondern kann sich auch wirtschaftlich auszahlen, da berufsbedingte Krankheiten erhebliche finanzielle Belastungen verursachen können.
Akteur:innen der Arbeitssicherheit
Um diese Sicherheitsstandards zu gewährleisten, stehen Ihnen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:innen, Sicherheitsbeauftragte sowie Brandschutzbeauftragte zur Seite.
Rolle der Betriebsärzt:innen
Die arbeitsmedizinische Betreuung der Mitarbeiter:innen liegt in der Zuständigkeit der Betriebsärzt:innen. Ihre Berufung erfolgt gemäß den Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2), die von den Unfallversicherungsträgern für ihre jeweilige Branche erlassen wird und das Arbeitssicherheitsgesetz näher ausführt. Betriebsärzt:innen bieten nicht nur Vorsorgeuntersuchungen an, sondern stehen auch Unternehmer:innen für sämtliche Belange des Gesundheitsschutzes beratend zur Seite.
Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, oft als Sifa bezeichnet, ist für Unternehmen unerlässlich. Unternehmer:innen müssen solch eine Fachkraft bestellen, um bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen Unterstützung zu erhalten. Sifas zeichnen sich durch tiefgreifende sicherheitstechnische Fachkenntnisse aus. Dabei kann es sich um interne oder externe Sicherheitsfachkräfte handeln, sowie um überbetriebliche sicherheitstechnische Dienste.
Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen
Wer darf sonst nicht in Ihrem Betrieb fehlen? Genau, der Sicherheitsbeauftragte. Sie sind im Unternehmen tätige Personen, die ehrenamtlich dazu beitragen, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern.
Ihre Aufgabe? Sicherstellen, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und Kolleg:innen auf unsicheres oder gesundheitsschädliches Verhalten hinweisen. Dabei fungieren sie nicht als Aufsicht, sondern beraten und unterstützen.
Brandschutzbeauftragte und ihre Funktion
Zu guter Letzt müssen Sie einen Brandschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen oder Betrieb benennen. Brandschutzbeauftragte unterstützen Sie in sämtlichen Fragen des Brandschutzes. Diese Expert:innen haben eine vergleichbare Position wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und unterstehen unmittelbar Ihnen als Arbeitgeber:innen. Hinsichtlich ihres Wissens im Bereich Brandschutz agieren sie jedoch eigenständig und sind nicht an direkte Weisungen gebunden. Die DGUV Information 205-003 definiert Mindestanforderungen an Qualifikation, Schulung und Ernennung von Brandschutzbeauftragten und erläutert im Detail deren spezifische Aufgaben. Falls Sie aber keine eigenen Brandschutzbeauftragten ernannt oder interne Mitarbeiter:innen als Fachpersonal ausgebildet haben, besteht die Möglichkeit, externe Brandschutzbeauftragte zu beauftragen.
Abgrenzung und Zusammenhänge von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
„Arbeitsschutz“ und „Arbeitssicherheit“ – zwei Begriffe, die oft gleichbedeutend verwendet werden, jedoch bei genauerem Hinsehen unterschiedliche Akzente setzen.
Der Begriff „Arbeitsschutz“
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt den Fokus auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei ihrer Arbeit. Wie in § 1 Abs. 1 S. 1 ArbSchG festgelegt, geht es darum, durch Arbeitsschutzmaßnahmen die Arbeitsbedingungen zu sichern und zu verbessern. Ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Gesetzes ist die Rolle von Betriebs- und Personalräten oder Mitarbeitervertretungen. Sie haben Mitbestimmungsrechte und üben eine Aufsichtsfunktion aus. Das Arbeitsschutzgesetz konzentriert sich also auf die konkreten Maßnahmen und Prozesse, die den Schutz der Arbeitnehmer:innen gewährleisten.
Der Begriff „Arbeitssicherheit“
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hingegen rückt die Akteur:innen in den Vordergrund, die für den Arbeitsschutz verantwortlich sind. Schon der Titel des Gesetzes, „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, macht deutlich, dass es hier um die Personen geht, die den Arbeitsschutz in Unternehmen umsetzen und überwachen.
Im Sinne des § 1 ASiG müssen Arbeitgeber:innen Betriebsärzte und Sifas bestellen, um den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung zu optimieren. Zielsetzungen sind:
- Anpassung der Vorschriften an spezifische Betriebsverhältnisse,
- Umsetzung aktueller arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Erkenntnisse,
- Maximierung der Effektivität von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Zwei Begriffe, zwei Schwerpunkte
Kurz gesagt: Während das ArbSchG die Maßnahmen und Prozesse betont, konzentriert sich das ASiG auf die Menschen, die diese Maßnahmen umsetzen. Die Analyse der Regelungswerke zeigt: Arbeitssicherheit ist das angestrebte Ziel, während der Arbeitsschutz den Weg dorthin definiert. Die Arbeitssicherheit bildet einen integralen Bestandteil des Arbeitsschutzes. Das Arbeitssicherheitsgesetz agiert gewissermaßen als Kontrollinstanz für das Arbeitsschutzgesetz, indem es dessen Umsetzung, Koordination und Überwachung sicherstellt. Das bedeutet für Unternehmer:innen, dass sie in ihren Richtlinien nicht nur die Arbeitssicherheit berücksichtigen, sondern das gesamte Spektrum an Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz einbeziehen müssen.
Zusammengefasst sind „Arbeitsschutz“ und „Arbeitssicherheit“ zwar zwei eigenständige Begriffe, jedoch sind sie eng miteinander verknüpft und beeinflussen einander.